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   BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,7803
BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03 (1) (https://dejure.org/2004,7803)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 4 StR 155/03 (1) (https://dejure.org/2004,7803)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 4 StR 155/03 (1) (https://dejure.org/2004,7803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 353 StPO; § 354 StPO; § 69 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 5 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 GG; § 132 GVG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines zeitaufwendigen Anfrage- und Vorlageverfahrens; horizontale Teilentscheidung der Revision); Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zur Führung eines Fahrzeuges; Erfordernis des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wegen schwerer Räuberischer Erpressung; Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins als Gegenstand der Entscheidung; Notwendigkeit der Durchführung eines Anfrageverfahrens zur Herbeiführung einer Stellungnahme des Großen Senats ...

  • Judicialis

    GVG § 132; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Keine Ungeeignetheit bei bloßer Benutzung eines Kfz für die Fahrt zum Tatort

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung zu dem oben aufgestellten Rechtssatz festgehalten wird.

    Während der 3. und der 5. Strafsenat dem in dem Anfragebeschluß formulierten Rechtssatz (NStZ 2004, 86) zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    In seinem Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 - (= NStZ 2004, 144) hat er allerdings die gleiche Rechtsauffassung wie der erkennende Senat vertreten (vgl. hierzu Herzog StV 2004, 151, 152; Sowada NStZ 2004, 169, 170).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03
    Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte nicht in Haft, sondern der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist (UA 6), ist es ihm mit Blick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) nicht zumutbar, auf die Entscheidung zum entscheidungsreifen - und für ihn ersichtlich im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens zu warten.
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