Rechtsprechung
BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 263a StGB; § 358 Abs. 2 StPO; § 55 StGB
Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer fremden Tat; Kundgabe; Bestärken); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe bei mehreren Durchgängen (Vollstreckungsstand zum Ende der letzten Tatsachenverhandlung des ersten Durchgangs; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Hilfeleisten i.S.d. § 27 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich des Taterfolgs des Haupttäters; Hilfeleistung hinsichtlich der Billigung einer Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1; StGB § 27 Abs. 1
Hilfeleisten i.S.d. § 27 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) hinsichtlich des Taterfolgs des Haupttäters; Hilfeleistung hinsichtlich der Billigung einer Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20
Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …
Zwar genügt es nach den Grundsätzen zur sog. Kettenbeihilfe für die Tatbestandserfüllung des § 96 Abs. 1 AufenthG, wenn sich die Unterstützungshandlung auf die Förderung der Hilfeleistung eines anderen Schleusers (§ 96 Abs. 1 AufenthG) beschränkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 3); auch braucht das Hilfeleisten nicht ursächlich zu sein, es muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tathandlung des Haupttäters oder den Erfolgseintritt erleichtern oder fördern (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 12/10 Rn. 2). - BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige …
In jedem Fall bedarf die Annahme einer psychischen Beihilfe aber genauer Feststellungen - insbesondere auch zur fördernden Funktion - im Urteil (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 12/10, juris Rn. 2; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352).