Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5132
BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10 (https://dejure.org/2010,5132)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2010 - 3 StR 180/10 (https://dejure.org/2010,5132)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 3 StR 180/10 (https://dejure.org/2010,5132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StGB; § 242 StGB; § 246 StGB; § 240 StGB
    Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände; tatsächliche Sachherrschaft); Gewahrsamsbruch; Unterschlagung; Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 240 StGB, § 246 StGB
    Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 240 StGB, § 246 StGB
    Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers

  • Wolters Kluwer

    Nehmen eines Mobiltelefons aus der Hand des Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen als Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams; Unterschlagung durch Wegnahme einer Sache zur Durchsetzung einer unberechtigten Geldforderung und erst nachträglicher Fassung einer ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 246 Abs. 1; StGB § 252
    Nehmen eines Mobiltelefons aus der Hand des Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen als Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams; Unterschlagung durch Wegnahme einer Sache zur Durchsetzung einer unberechtigten Geldforderung und erst nachträglicher Fassung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 36
  • NStZ-RR 2013, 102
  • StV 2010, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10
    Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN).
  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14

    Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen;

    Denn der Diebstahl war zum Zeitpunkt der ersten Gewaltanwendung bereits vollendet (hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10, NStZ 2011, 36, 37).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    Ein für die Strafbarkeit des Angeklagten nach § 252 StGB erforderlicher vollendeter Diebstahl (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10 Rn. 4) wäre schon aufgrund der von seinem Mittäter entwendeten Spirituosen zu bejahen (§ 25 Abs. 2 StGB).
  • LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15
    Mit dem durch Täuschung erlangten Besitz des Mobiltelefons B6 erlangte die Angeklagte K einen Vermögensvorteil, nämlich ihren neuen, tätereigenen Gewahrsam (BGH, Beschluss v. 06.07.2010, Az.: 3 StR 180/10, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht