Rechtsprechung
BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 252 StGB; § 242 StGB; § 246 StGB; § 240 StGB
Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände; tatsächliche Sachherrschaft); Gewahrsamsbruch; Unterschlagung; Nötigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 240 StGB, § 246 StGB
Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 240 StGB, § 246 StGB
Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers - Wolters Kluwer
Nehmen eines Mobiltelefons aus der Hand des Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen als Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams; Unterschlagung durch Wegnahme einer Sache zur Durchsetzung einer unberechtigten Geldforderung und erst nachträglicher Fassung einer ...
- rewis.io
Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers
- ra.de
- rewis.io
Strafbarkeit der Wegnahme eines Mobiltelefons gegen den Willens des Besitzers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1; StGB § 252
Nehmen eines Mobiltelefons aus der Hand des Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen als Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams; Unterschlagung durch Wegnahme einer Sache zur Durchsetzung einer unberechtigten Geldforderung und erst nachträglicher Fassung einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Schnell ist ein Mobiltelefon geklaut… und das kann günstig sein
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zum Gewahrsamsbruch beim räuberischen Diebstahl
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Der Gewahrsambruch beim räuberischen Diebstahl
Verfahrensgang
- LG Hannover, 08.12.2009 - 98 KLs 5/09
- BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 36
- NStZ-RR 2013, 102
- StV 2010, 634
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel, …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10
Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN).
- BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …
Denn der Diebstahl war zum Zeitpunkt der ersten Gewaltanwendung bereits vollendet (hierzu BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10, NStZ 2011, 36, 37). - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten …
Ein für die Strafbarkeit des Angeklagten nach § 252 StGB erforderlicher vollendeter Diebstahl (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10 Rn. 4) wäre schon aufgrund der von seinem Mittäter entwendeten Spirituosen zu bejahen (§ 25 Abs. 2 StGB). - LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15 Mit dem durch Täuschung erlangten Besitz des Mobiltelefons B6 erlangte die Angeklagte K einen Vermögensvorteil, nämlich ihren neuen, tätereigenen Gewahrsam (BGH, Beschluss v. 06.07.2010, Az.: 3 StR 180/10, zitiert nach juris).