Rechtsprechung
BGH, 06.07.2017 - IV ZR 220/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 79 Abs. 1, 1a VBLS, Art. 3 Abs. 1 GG, § 18 BetrAVG, § 547 Nr. 6 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtmäßige Erteilung einer Startgutschrift nach Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Erteilung einer Startgutschrift nach Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem
- rechtsportal.de
BetrAVG § 18 ; VBLS § 79 Abs. 1
Rechtmäßige Erteilung einer Startgutschrift nach Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
Auszug aus BGH, 06.07.2017 - IV ZR 220/15
Die gerügte Nichterhebung des angebotenen Beweises über Auswirkungen des Näherungsverfahrens betrifft vor dem Hintergrund, dass die von der Beklagten ermittelte Startgutschrift den Wert der von rentenfernen Versicherten erlangten Anwartschaft weiterhin nicht verbindlich festlegt, weil die Übergangsregelung in § 79 Abs. 1 und 1a VBLS mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, keinen derzeit entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201 Rn. 15, 41). - BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der …
Auszug aus BGH, 06.07.2017 - IV ZR 220/15
Entsprechendes gilt, da ein Anspruch des Klägers auf eine gerichtliche Bestimmung der Übergangsregelung derzeit noch nicht besteht (Senatsurteil vom 25. Januar 2017 - IV ZR 229/15, BetrAV 2017, 181 Rn. 27), für die Rüge, das Berufungsgericht habe sich gehörswidrig nicht mit der auf die Gewährung einer Zusatzrente nach § 18 BetrAVG nach dem Anwartschaftsstand Ende Dezember 2002 abzielenden Argumentation des Klägers befasst, wonach ein 2002 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedener Arbeitnehmer eine Zusatzrente nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuerrecht erhalte und somit besser als ein bis Renteneintritt diensttreuer Arbeitnehmer gestellt werde.
- BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1935/17
Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2017 - IV ZR 220/15 -,.den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2017 - IV ZR 220/15 -,.