Rechtsprechung
BGH, 06.07.2017 - IV ZR 413/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 547 Nr. 6 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 307 ZPO
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen eine von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem
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ZPO § 552a S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Klage gegen eine von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift; Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungs- auf ein Punktesystem - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
Auszug aus BGH, 06.07.2017 - IV ZR 413/15
Nachdem der Senat mit Urteil vom 9. März 2016 (IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201) betreffend die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder entschieden hat, die Übergangsregelung für rentenferne Versicherte führe weiterhin zu einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung, hat die Beklagte ihre Revision unter Kostenübernahme für erledigt erklärt.Die gerügte Nichterhebung des angebotenen Beweises über Auswirkungen des Näherungsverfahrens betrifft vor dem Hintergrund, dass die von der Beklagten ermittelte Startgutschrift den Wert der von rentenfernen Versicherten erlangten Anwartschaften weiterhin nicht verbindlich festlegt, weil die Übergangsregelung in § 73 Abs. 1 und 1a der Satzung der Beklagten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, keinen derzeit entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15 aaO Rn. 15, 41).
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 395/13
Kostenentscheidung nach Erledigung: Anerkennung der Kostentragungspflicht durch …
Auszug aus BGH, 06.07.2017 - IV ZR 413/15
Nachdem die Parteien die Revision der Beklagten übereinstimmend für erledigt erklärt haben (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO), trägt die Beklagte mit Blick auf § 307 ZPO die mit ihrer Revision verbundenen Kosten, weil sie ihre Kostentragungspflicht anerkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51 m.w.N.).
- BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 1883/17
Weitere Entscheidung zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2017 - IV ZR 413/15 -,.den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2017 - IV ZR 413/15 -,.