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   BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21   

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https://dejure.org/2021,28280
BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 187 Abs 2 S 4 GVG, § 187 Abs 2 S 5 GVG
    Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht: Zuständigkeit für die Entscheidung über die schriftliche Übersetzung der Entscheidung für einen ausländischen Angeklagten; mündliche Übersetzung des Ausgangsurteils und der Revisionsentscheidung in der neuen ...

  • IWW

    § 187 GVG, § 480 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 187 Abs. 2 GVG, § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO, § 126 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Eine Ausnahmekonstellation, in der im Einzelfall etwas anderes gelten kann (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 4 ff.), liegt nicht vor.

    Da das Strafverfahren noch nicht insgesamt rechtskräftig abgeschlossen ist, handelt es sich nicht um eine Fallgestaltung, bei der eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erwägen wäre, wenn eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts entfiele (derart BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17

    Verlesung des Anklagesatz (Erforderlichkeit bei Zurückverweisung der Sache)

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Werden etwa im Falle einer erneuten Hauptverhandlung zu deren Beginn das Ausgangsurteil und die zurückverweisende Revisionsentscheidung verlesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 4 Rn. 4 aE), kann bei einem verteidigten Angeklagten zu erwägen sein, ob eine mündliche Übersetzung gemäß § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO ausreicht.
  • BGH, 22.01.2018 - 4 StR 506/17

    Schriftliche Übersetzung eines Urteils (Zuständigkeit des Vorsitzenden für die

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Für die nach § 187 GVG zu beurteilende Frage, ob eine schriftliche Übersetzung einer gerichtlichen Entscheidung anzufertigen und dem Angeklagten zu übermitteln ist, ist grundsätzlich der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17, BGHR GVG § 187 Abs. 2 Übersetzung 1 Rn. 3 mwN; s. auch § 480 Abs. 1 Satz 1 StPO; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 187 GVG Rn. 17).
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