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   BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21   

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BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21 (https://dejure.org/2021,32400)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 (https://dejure.org/2021,32400)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 4 StR 155/21 (https://dejure.org/2021,32400)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Gefährdung von Personen oder fremder Sachen durch Beinahe-Unfall

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315b StGB, § 52 StGB, § 142 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Erforderliche Herbeiführung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert in objektiver Hinsicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Erforderliche Herbeiführung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert in objektiver Hinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 26
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in Fällen ununterbrochener Polizeiflucht regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller auf der Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2016 - 4 StR 221/16, StV 2018, 430, 431; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 239).

    Dies gilt auch dann, wenn die Flucht nach einem Verkehrsunfall fortgesetzt und damit (auch) der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verwirklicht ist (vgl. BGH, aaO, BGHSt 48, 233, 239).

  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 und vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    dd) Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zieht die Aufhebung der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Schuldsprüche wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich, weil das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).
  • BGH, 07.09.2016 - 4 StR 221/16

    Änderung des Konkurrenzverhältnisses (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in Fällen ununterbrochener Polizeiflucht regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller auf der Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2016 - 4 StR 221/16, StV 2018, 430, 431; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 239).
  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr:

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 und vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall;

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dazu muss die Tathandlung - wie hier - über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine Verkehrssituation geführt haben, in der die Sicherheit eines der benannten Individualrechtsgüter so stark beeinträchtigt worden ist, dass der Eintritt einer Rechtsgutsverletzung - was aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - nur noch vom Zufall abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5 (zu § 315c StGB); Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615 Rn. 7 (zu § 315b StGB); jeweils mwN).

    Erforderlich ist ein Geschehen, das - nicht anders als in den Fällen der § 315b Abs. 1 und § 315c Abs. 1 StGB - auf der Grundlage einer objektiv nachträglichen Prognose als ein sog. Beinaheunfall beschrieben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Gefährdung 3 (jeweils zu § 315c StGB); LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315c Rn. 150 ff.).

  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 4 StR 293/22 Rn. 5; Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 4 StR 155/21, StV 2022, 26 Rn. 5, jew. mwN).

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, StV 2022, 26 Rn. 5; Beschluss vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).

  • BGH, 28.02.2024 - 4 StR 369/23
    Der Umstand, dass nach den Feststellungen einzelne Kraftfahrer Brems- und Ausweichmanöver vornehmen mussten, reicht dafür nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, StV 2022, 26, 27; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 460/22

    Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (u.a.)

    Für die Annahme einer konkreten Gefahr genügt es dabei für sich genommen nicht, dass sich Menschen oder Sachen in enger räumlicher Nähe zum Täterfahrzeug befunden haben (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225).
  • BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22

    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das

    Das zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB nach sich, da das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21).
  • KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24 HP - 121 HEs 1/24

    Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen ununterbrochener Polizeiflucht regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller auf der Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 - und vom 7. September 2016 - 4 StR 221/16 - jeweils m. w. N., beide juris).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 293/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 13/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig

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