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BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1923 (Ls.)
- MDR 1954, 52
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.04.1951 - 3 StR 57/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
Die Strafzumessungsgründe können von dem Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob sie auf rechtsirrigen Erwägungen beruhen (vgl. z.B. BGH Urt. vom 5. April 1951 - 3 StR 57/51). - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 54/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
Zwar ist es richtig, dass dem Anstifter die Vergünstigung des § 158 StGB nur zugutekommen kann, wenn er die falsche Aussage des von ihm angestifteten Haupttäters berichtigt (vgl. BGH NJW 1951, S. 727). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Rüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 in Verb. mit § 244 Abs. 2 StPO genügt, obwohl nicht angegeben ist, welches Beweismittel zum Beweise dieser Bedrohung hätte benutzt werden sollen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
Ungenügend ist der bloße Hinweis, der Täter hätte für Leib oder Leben fürchten müssen (BGHSt 3, 271, 275). - BGH, 16.10.1952 - 4 StR 452/52
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
Das Gericht hat auch zu bestimmen, in welcher Zeitung die Veröffentlichung erfolgen soll; die Auswahl darf nicht der Verletzten überlassen werden (RG JR 1927 Rechtspr. Nr. 756; RG HRR 1939 Nr. 658; BGH Urt. vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 452/52). - RG, 16.10.1928 - I 563/28
Unter welchen Voraussetzungen ist in den Fällen des § 163 Abs. 2 und des § 158 …
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
So ist es als unschädlich angesehen worden, wenn die Berichtigung nur aus Furcht vor Entdeckung vorgenommen wurde (RGSt 58, 184; 62, 303). - RG, 16.05.1924 - I 440/24
Wann liegt ein Widerruf und eine eingeleitete Untersuchung im Sinne der §§ 158, …
Auszug aus BGH, 06.08.1953 - 1 StR 289/53
So ist es als unschädlich angesehen worden, wenn die Berichtigung nur aus Furcht vor Entdeckung vorgenommen wurde (RGSt 58, 184; 62, 303).
- BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06
Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung eines bereits erstinstanzlich vernommenen …
Das kommt indes im Falle einer Berichtigung der Zeugenaussage erst in zweiter Instanz hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung nicht mehr in Betracht; deshalb scheidet die Anwendung von § 158 Abs. 1 StGB insoweit aus (…Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 158 Rdnr. 8;… Fischer, StGB, 55. Aufl., § 158 Rdnr. 8; BGH, Urteil vom 6. August 1953 - 1 StR 289/53, JZ 1954, 171; OLG Hamm, NJW 1950, 358, 359). - OLG Hamm, 19.01.2006 - 18 U 14/05
Zeugnisverweigerungsrecht des in zweiter Instanz erneut geladenen Zeugen wegen …
Eine Verwertung bei der Entscheidung ist danach schon dann nicht mehr möglich, wenn das Urteil erster Instanz schon vor Eingang der Berichtigung erlassen worden ist (vgl. BGH, JZ 1954, 171; OLG Hamm, NJW 1950, 358, 359;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 158 Rdnr. 8;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 158 Rdnr. 8).