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   BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06   

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https://dejure.org/2007,7236
BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 2 a WaffG; § 25 Abs. 2 StGB; § 22 a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem Nichtberechtigten zu überlassen; versuchtes Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Des waffengesetzlichen Straftatbestands des unerlaubten Erwerbs von Schusswaffen zur Überlassung an einen Nichtberechtigten; "Erwerb" einer Schusswaffe im Sinne des Waffenrechts; "Überlassen" der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen i.S. des entsprechenden ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 5; ; StPO § 357; ; StPO § 357 Satz 1; ; WaffG § 1 Abs. 4; ; WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2 a; ; StGB § 25 Abs. 2; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52 Abs. 1; KWKG § 22 Abs. 1
    Definition von "Erwerb", Erwerb durch mehrere Personen; Definition von "Überlassen"

  • rechtsportal.de

    WaffG § 52 Abs. 1 ; KWKG § 22 Abs. 1
    Definition von "Erwerb", Erwerb durch mehrere Personen; Definition von "Überlassen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 158
  • NStZ-RR 2010, 195
  • StV 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97

    Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    Eine Zurechnung der tatsächlichen Gewalt auf einen anderen Tatbeteiligten, der keine direkte Zugriffsmöglichkeit hat, ist dagegen auch über § 25 Abs. 2 StGB nicht möglich (BGH NStZ 1997, 604, 605; vgl. auch Steindorf aaO).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Dieses setzt den Übergang der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe auf den Erwerber voraus (vgl. auch BGH NStZ 2008, 158).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe durch tatsächliche Gewalteinräumung

    Unter einem Überlassen ist demnach jedenfalls jede mit der Übertragung des unmittelbaren Besitzes verbundene Einräumung der tatsächlichen Möglichkeit zu verstehen, über einen Gegenstand nach eigener Entschließung zu verfügen (vgl. BGH, 1 StR 5/74 v. 29.10.1974 - BGHSt 26, 12), wobei es gleichgültig ist, ob die Verfügungsmöglichkeit dauernd oder nur vorübergehend - wie etwa bei der Leihe - besteht (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; RG, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 171, 175 f.).

    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

  • BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09

    Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten (Führen einer Kurzladewaffe)

    Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 431/06.
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18

    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier:

    Es handelt sich somit nicht um eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen einen zu seinen Gunsten gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, NStZ 2008, 158; siehe auch Beschluss vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15).
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