Rechtsprechung
BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 25 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen Ermessens; Darlegungsanforderungen); Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (Präklusion: rechtzeitiges Vorbringen in der Hauptverhandlung); Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit (Vorbefassung mit der Tat); Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 StPO, § 4 StPO, § 222b StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO
Revision in Strafsachen: Anforderungen an Rüge der Abwesenheit eines Verteidigers während der Hauptverhandlung bei gleichzeitiger Verfahrensabtrennung; Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung; Rüge der ermessensmissbräuchlichen Verfahrensabtrennung - Jurion
Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Präklusion der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verfahrensrügen - beim BGH kann man es lernen
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 14.01.2013 - 1 KLs 23 Js 8169/12
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 352
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine …
Selbst bei einer im gerichtlichen Verfahren erfolgten Trennung verbundener Strafsachen kann diese mit der Revision nur auf Ermessensmissbrauch hin überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352). - OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
Rechtsmittel, Anfechtung, Täter, Teilnehmer
Während nach der einen Ansicht (BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 = NStZ-RR 2013, 352;… Meyer-Goßner/Schmitt § 2 Rn. 13;… KK-StPO/Scheuten § 2 StPO Rn. 15) das Beschwerdegericht - anders als das Revisionsgericht - die Ermessensentscheidung vollständig zu überprüfen hat, soll nach der anderen Auffassung (…KG a.a.O. m.w.N;… im Überblick: KK-StPO/Zabek § 305 Rn. 6 m.w.N.) eine Beschwerde ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt oder die Abtrennung auf Willkür beruht.