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   BGH, 06.08.2019 - 4 StR 315/13   

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https://dejure.org/2019,26809
BGH, 06.08.2019 - 4 StR 315/13 (https://dejure.org/2019,26809)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2019 - 4 StR 315/13 (https://dejure.org/2019,26809)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2019 - 4 StR 315/13 (https://dejure.org/2019,26809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 10 KostVfg, § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, § 1 Abs. 5 GKG, § 71 Abs. 2 GKG, § 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 GKG, § 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, §§ 203 ff. BGB, § 5 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der im Revisionsverfahren entstandenen Kosten; Ansatz der Gerichtskosten in der Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der entstandenen Gerichtskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 5 Abs. 1 S. 1
    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der im Revisionsverfahren entstandenen Kosten; Ansatz der Gerichtskosten in der Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2015 - XI ZB 12/12

    Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 315/13
    Die Neufassung des § 1 Abs. 5 GKG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die für Gerichtskostenerinnerungen beim Bundesgerichtshof die funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters begründet hat, trat mit Wirkung zum 1. August 2013 in Kraft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, WM 2015, 1870 und vom 15. Dezember 2015 - XI ZB 12/12, MDR 2016, 302).
  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 315/13
    Die Neufassung des § 1 Abs. 5 GKG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die für Gerichtskostenerinnerungen beim Bundesgerichtshof die funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters begründet hat, trat mit Wirkung zum 1. August 2013 in Kraft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, WM 2015, 1870 und vom 15. Dezember 2015 - XI ZB 12/12, MDR 2016, 302).
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