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   BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20   

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https://dejure.org/2020,27268
BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 318 StPO
    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer Zustand; fest eingewurzelte Neigung; Gesamtwürdigung; Darlegungspflicht des Tatgerichts; symptomatischer Zusammenhang zwischen Anlass- und Symptomtat; kriminogene Persönlichkeitsstruktur); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 66, ... 66a StGB, § 64 StGB, § 20 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1 bis 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, 66a, § 72 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a Abs. 1, 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des drogenabhängigen Angeklagten in der Sicherungsverwahrung bei Vorliegen eines Hangs zur Begehung von erheblichen Straftaten (hier: Gewaltdelikte, Raubdelikte und Erpressungsdelikte); Merkmal "Hang" als ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zur ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes der Taterträge als Gesamtschuldner

  • rewis.io

    Absehen des Tatrichters von der Anordnung bzw. dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung: Wirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch; symptomatischer Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 339
  • StV 2021, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Eine ihr entgegenstehende Wechselwirkung zwischen dem Absehen von (dem Vorbehalt) der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einerseits und dem Strafausspruch andererseits ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 25 f., jeweils mwN).
  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    (1) Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten (zum Begriff s. BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6, 7; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 31 mwN) ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für den Hang im beschriebenen Sinne (und die Gefährlichkeit des Täters) sind.
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Nach seinem unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV zu ermittelnden maßgeblichen Sinn (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 332/19, juris Rn. 8 mwN) ist das Revisionsvorbringen deshalb dahin zu verstehen, dass sich die Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidungen wendet und das Urteil im Übrigen, mithin den Schuld- und Strafausspruch sowie die Einziehungsanordnungen, nicht angreifen will.
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    b) Die Aufhebung der Entscheidung über die Maßregel der §§ 66, 66a StGB bedingt im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) die Aufhebung der Maßregel nach § 64 StGB (s. BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Eine ihr entgegenstehende Wechselwirkung zwischen dem Absehen von (dem Vorbehalt) der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einerseits und dem Strafausspruch andererseits ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 25 f., jeweils mwN).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Das (wahrscheinliche) Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (s. zum Ganzen BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, NStZ-RR 2019, 140, 141; vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Somit müssen sowohl die Anlasstat als auch die Symptomtaten in einem gleichartigen Verhältnis zur kriminogenen Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen (s. BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, NStZ 1992, 382; zum Ganzen Schönke/Schröder/ Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Das (wahrscheinliche) Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (s. zum Ganzen BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, NStZ-RR 2019, 140, 141; vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2017 - 2 StR 280/17

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Ohne einen Revisionsantrag zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2017 - 2 StR 280/17, StraFo 2018, 29), hat die Staatsanwaltschaft die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch erklärt.
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Auszug aus BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und darzulegen (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351).

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der abgeurteilten Tat ein Symptomcharakter sowohl für den Hang als auch für die Gefährlichkeit des Täters zukommt (vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6).

    Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 14. April 2008 - 5 StR 19/08, NStZ 2008, 453).

    Somit müssen sowohl die Anlasstat als auch die Symptomtaten in einem gleichartigen Verhältnis zur kriminogenen Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen (s. BGH, Beschluss vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Urteil vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92 BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6; zum Ganzen: Schönke/Schröder/Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218).

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 ? 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).
  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20

    Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand;

    Etwas Anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der unterbliebenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abhängig macht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang setzt (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 3; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 2).

    a) Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird bei der Prüfung der Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung oder des Vorbehalts einer solchen stärker zwischen dem Hang des Angeklagten und seiner Gefährlichkeit zu differenzieren und näher in den Blick zu nehmen haben, ob zwischen den abgeurteilten Taten (Anlasstaten) und der Tat, die Gegenstand der Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB war (Symptomtat), ein symptomatischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218 f.).

  • LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20

    Gefährliche Körperverletzung

    Das Vorliegen eines solchen Hangs hat die Kammer - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen (BGH, Urteil vom 06.08.2020 - 3 StR 66/20, juris).
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