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BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63
Dann muß er sein Verhalten darauf einstellen (BGH VRS 11, 107; 13, 250; 16, 354; 23, 276).Außerdem hatte die Dämmerung begonnen, die das Erkennen von Entfernungen und Schätzen der Geschwindigkeit wesentlich erschwert (BGH VRS 16, 354).
Das hätte den Angeklagten aber zu besonderer Vorsicht mahnen müssen (BGH VRS 16, 354; 19, 277).
- BGH, 13.04.1956 - VI ZR 351/54
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegen kommender Fahrzeuge
Auszug aus BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63
Dann muß er sein Verhalten darauf einstellen (BGH VRS 11, 107; 13, 250; 16, 354; 23, 276). - BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
Auszug aus BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63
Zu einer Verurteilung kann es allerdings nur kommen, wenn es sich von dem Verschulden des Angeklagten, unter Zugrundelegung der oben erörterten Rechtslage, überzeugt (BGJ NJW 1957, 1643 Nr. 14; VRS 22, 35). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63
Der nachgewiesene Blutalkoholgehalt von 0, 45 Promille zur Tatzeit genügt nicht, die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten festzustellen, weil eine wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, schon bei einem weit geringeren Blutalkoholgehalt als 1, 5 Promille eintreten kann (BGHSt 13, 83).