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   BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83   

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https://dejure.org/1983,1810
BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz - Belieferung mit Arzneimitteln trotz verfallener Rezepte - Verweigerung einer Zeugenaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267; StPOB §§ 244, 245

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 ; StPOB §§ 244, 245

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 73
  • StV 1983, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Es könnte sich dann um eine aus einer schriftlichen Erklärung und einem Augenscheinsobjekt zusammengesetzte Urkunde handeln (vgl. Tröndle in LK 10. Aufl. § 267 Rdn. 86, 89; Lampe NJW 1965, 1746 und JR 1979, 214; Peters NJW 1968, 1894), freilich nur dann, wenn die "äußerliche Verbindung nach tatsächlicher und normativer Betrachtung so fest ist, daß sie einen besonderen Beweiswert erzeugt" (Lampe JR 1979, 216; vgl. auch BGHSt 9, 235).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Die Pflicht zu umfassender Aufklärung gebot, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Zeugin zur Sachaussage zu bringen, sei es durch Maßnahmen nach § 70 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73), sei es - eventuell verbunden mit einer solchen Maßnahme - durch erneute Vorladung auf einen anderen Termin.
  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Die Pflicht zu umfassender Aufklärung gebot, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Zeugin zur Sachaussage zu bringen, sei es durch Maßnahmen nach § 70 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73), sei es - eventuell verbunden mit einer solchen Maßnahme - durch erneute Vorladung auf einen anderen Termin.
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Da zusammengesetze Urkunden als "Zufallsurkunden" nicht denkbar sind (BGHSt 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384), müssen die Teile nach dem Willen des Ausstellers - i.d.R. fest - miteinander verbunden sein (vgl.BGHSt 5, 76,79; 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384; NStZ 1984, 73; SenE NJW 1979, 729; Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl.,§ 267 Rn.36 a).
  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 195/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erzwingung der Aussage eines Zeugen

    Hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung erschienenen, aber grundlos die Aussage verweigernden Zeugen für die Überzeugungsbildung des Gerichts erhebliche Bedeutung, so gebietet es die Aufklärungspflicht, Anstrengungen zu unternehmen, den Zeugen zu einer Auskunft zu bewegen (BGH, Beschluss vom 6. September 1983 - 1 StR 480/83, StV 1983, 495 f.).
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