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   BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88   

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https://dejure.org/1988,1772
BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,1772)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1988 - 1 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,1772)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1988 - 1 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,1772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der weiteren Delikte aufgrund der Klammerwirkung der Dauerstraftat - Erfordernis einer Wertgleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 20
  • StV 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
    Die Dauerstraftat entfaltet die Verbindungswirkung jedoch nur dann, wenn zwischen ihr und wenigstens einer der an sich selbständigen Straftaten annähernde Wertgleichheit besteht (BGH NJW 1975, 986; BGH MDR 1980, 685, 860; BGH StV 1982, 524).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
    Die Dauerstraftat entfaltet die Verbindungswirkung jedoch nur dann, wenn zwischen ihr und wenigstens einer der an sich selbständigen Straftaten annähernde Wertgleichheit besteht (BGH NJW 1975, 986; BGH MDR 1980, 685, 860; BGH StV 1982, 524).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
    Einer solchen Klammerwirkung steht eine Verfahrensbeschränkung nach §§ 154, 154a StPO, also das Ausscheiden des verbindenden Delikts nicht entgegen (BGH StV 1983, 457).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
    Unter Berücksichtigung der konkreten Gewichtung der Taten (BGHSt 33, 4, 7) [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84] war es gerade die schußbereit geführte und dann als Drohmittel eingesetzte Waffe, die der Tat ihrem Unrechtsgehalt nach das Gepräge gab.
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Die vom Landgericht angenommene Klammerwirkung der nach § 154a StPO von der Verfolgung ausgenommenen Beihilfe zur Untreue im Hinblick auf sonst an sich rechtlich selbständige Taten des Betruges beschwert den Angeklagten S. nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, StV 1983, 457; BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, NStZ 1989, 20).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Darauf hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere Dauerdelikten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2; vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - die Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten aufgebaut (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Aus diesem Grund nahm die Rechtsprechung Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat an (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.) und gelangte infolgedessen - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere bei Dauerdelikten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2; vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - zur Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Variante 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Vielmehr wird der neue Tatrichter die angeklagten Taten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung auf die Abgabe von Betäubungsmitteln unter dem Aspekt der tateinheitlichen (§ 264 StPO) Mitverwirklichung weiterer Varianten des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG zu untersuchen und danach das Konkurrenzverhältnis zu bestimmen haben; denn die Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 1 StPO hat auf die konkurrenzrechtliche Bewertung keinen Einfluss (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StPO § 154a Klammerwirkung 1).
  • BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12

    Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Dies gilt auch dann, wenn das verbindende (dritte) Delikt nach den §§ 154, 154a StPO ausgeschieden worden ist (BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3).
  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes mit Todesfolge führt auch zur Aufhebung der Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit "unerlaubtem Waffenbesitz"; der Raub wird durch die Dauerstraftat des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm zu einer einheitlichen Tat im materiellen Sinne verbunden (BGH NStZ 1989, 20).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Bei konkreter Gewichtung der Verstöße, wie sie insoweit angebracht ist (BGHSt 33, 4, 7 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512 f. zum unterschiedlichen Unrechtsgehalt des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit ihnen), steht auf Grund des landgerichtlichen Urteils fest, daß sowohl die zuerst begangene Tat als auch die spätere schwerer wiegen als das mit jeder dieser Taten zusammentreffende Dauerdelikt.
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 150/04

    Tateinheit wegen teilweiser Handlungseinheit (Konkurrenz von versuchter Nötigung,

    Bei dieser Sachlage verbindet das Dauerdelikt der unbefugten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Handgranate (§ 22 a Abs. 1 Nr. 6 KWKG) beide Handlungen zu rechtlich einer Tat (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1989, 20; Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. WaffG § 53 Rdn. 42 f.).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Der Umstand, dass der Angeklagte im Fall b) nach der in der Hauptverhandlung beschlossenen Verfahrensbeschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) nicht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden ist, vermag an dieser konkurrenzrechtlichen Bewertung nichts zu ändern (vgl. für Fälle der Klammerwirkung BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

  • BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88

    Freiheitsberaubung als Dauerstraftat verbindet alle weiteren Straftaten zu einem

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95

    Dauerstraftat - Betrug - Tateinheit - Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe

  • BGH, 09.04.1991 - 1 StR 135/91

    Bestimmung des Strafmaßes bei Räuberischer Erpressung

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