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   BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91   

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https://dejure.org/1991,2713
BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91 (https://dejure.org/1991,2713)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1991 - 4 StR 408/91 (https://dejure.org/1991,2713)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1991 - 4 StR 408/91 (https://dejure.org/1991,2713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub - Abänderung eines Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Hierzu kann hier die Brutalität der Tatausführung schon deshalb nicht zählen, weil die "hohe Aggressionstendenz" (UA 51) beim Angeklagten Teil der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5, 12 und 15).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Daß die Schwurgerichtskammer von den Darlegungen des Sachverständigen überzeugt worden ist, bleibt schon deshalb zweifelhaft, weil der Begriff der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne der §§ 20, 21 StGB in Rechtsprechung (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]und Schrifttum (Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 20 Rdn. 19 ff m. weit. Nachw.) inzwischen weitgehend umschrieben worden ist.
  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Hierzu kann hier die Brutalität der Tatausführung schon deshalb nicht zählen, weil die "hohe Aggressionstendenz" (UA 51) beim Angeklagten Teil der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5, 12 und 15).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Diese Formulierungen lassen besorgen, daß die Schwurgerichtskammer es unterlassen hat, sich - wozu sie verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; Salger in Festschr. für Tröndle S. 201, 203) - eine eigene Meinung über den Zustand des Angeklagten zu bilden.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Daß die Schwurgerichtskammer von den Darlegungen des Sachverständigen überzeugt worden ist, bleibt schon deshalb zweifelhaft, weil der Begriff der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne der §§ 20, 21 StGB in Rechtsprechung (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]und Schrifttum (Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 20 Rdn. 19 ff m. weit. Nachw.) inzwischen weitgehend umschrieben worden ist.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Diese Formulierungen lassen besorgen, daß die Schwurgerichtskammer es unterlassen hat, sich - wozu sie verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; Salger in Festschr. für Tröndle S. 201, 203) - eine eigene Meinung über den Zustand des Angeklagten zu bilden.
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Hierzu kann hier die Brutalität der Tatausführung schon deshalb nicht zählen, weil die "hohe Aggressionstendenz" (UA 51) beim Angeklagten Teil der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5, 12 und 15).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 4 m. weit. Nachw.) greift in solchen Fällen der Zweifelssatz nach seiner Anwendung bei der Verneinung der Mordvoraussetzungen ein weiteres Mal bei der Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses ein.
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Auszug aus BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verringert erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Daß das Landgericht dies bedacht und unter diesen Gesichtspunkten die Gutachten der Sachverständigen kritisch hinterfragt und in Auseinandersetzung mit den dazu in den einschlägigen Fachkreisen vertretenen Meinungen eigenständig bewertet (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 41, 206, 214 f.; BGH StV 1994, 227, 228; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17) und deshalb zu Recht einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angenommen hat, ist durch die Urteilsgründe nicht genügend belegt.
  • BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Totschlag in einem minder schweren Fall;

    Dem Gutachten eines Sachverständigen darf sich das Gericht aber nicht einfach anschließen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Das Landgericht durfte sich hierbei auch nicht einfach der Bewertung der Sachverständigen anschließen, ohne sie kritisch zu hinterfragen (BGHSt 42, 385, 388 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; zu der Aufgabe des Sachverständigen, dem Gericht seine Bewertung verständlich, übersetzbar und plausibel zu machen, Mauthe DRiZ 1999, 262, 268 f.).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter seiner Aufgabe, sich eine eigene Überzeugung über den Zustand des Angeklagten zu bilden, grundsätzlich nicht dadurch gerecht wird, daß er lediglich die Befunde des Sachverständigen wiedergibt, ohne sich mit diesen auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und läßt besorgen, daß der Tatrichter sich dem psychiatrischen Sachverständigen und dessen Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen bzw. völlig ausgefallen; UA 9) angeschlossen hat ohne sich - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118, 124; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, NStZ 1997, 278 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96], zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die dessen Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Frage der Schuldfähigkeit zu bilden (zum normativen Maßstab vgl. u.a. Rudolphi in SK/StGB 25. Lfg. 6. Aufl. § 20 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter seiner Aufgabe, sich eine eigene Meinung über den Zustand des Angeklagten zu bilden, grundsätzlich nicht dadurch gerecht wird, daß er lediglich die Befunde des Sachverständigen wiedergibt, ohne sich mit diesen auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Das Tatgericht hat sich eine eigene Überzeugung über den Zustand des Angeklagten zu bilden und sich insofern mit den Befunden des Sachverständigen auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1991 - 4 StR 408/91, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17 mwN).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß es Aufgabe des Tatrichters ist, das Gutachten des Sachverständigen kritisch zu hinterfragen und sich über den Zustand des Angeklagten und dessen kausale Beziehung zum Tatgeschehen eine eigene Meinung zu bilden (vgl. BGH NJW 1997, 1645, 1646 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96]; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04

    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"

    Dabei darf sich der Tatrichter nicht einfach der Bewertung des Sachverständigen anschließen, ohne diese kritisch zu hinterfragen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 42, 385, 388 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; speziell zu den Anforderungen an die Schuldfähigkeitsbeurteilung bei Sexualdelikten aus psychiatrischer Sicht Mauthe DRiZ 1999, 262 ff.).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Sie gibt nämlich nur die Befunde des Sachverständigen wieder, ohne sich mit diesen auseinanderzusetzen (vgl.Senatsbeschluß vom 6. September 1991 - 4 StR 408/91, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 573/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Überzeugungsbildung;

  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 576/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 182/00

    Schwere seelische Abartigkeit, Feststellungen im Urteil, lückenhafte

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