Rechtsprechung
BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Einspruch gegen ein Patent wegen nicht antragsgerechter Umsetzung; Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit als Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines Patentes; Anforderungen an die Urteilsbegründung durch das Bundespatentgericht (BPatG); Umfang der Überprüfbarkeit ...
- Judicialis
PatG § 1; ; PatG § 4; ; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6; ; PatG § 109 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3, 6
Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Aufrechterhaltung des patentrechtlichen Anspruches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 08.07.2003 - 8 W (pat) 52/00
- BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
"Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03
Die Frage, ob diese Auseinandersetzung zutreffend war, ist im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy;… Rogge in Benkard, PatG, 9. Aufl. §§ 107, 108 Rdn. 8;… Busse, PatG, 7. Aufl. § 107 PatG Rdn. 20;… von Gierke in Ekey/Klippel, Markenrecht, § 89 MarkenG Rdn. 3). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03
Auch die Begründungsrüge eröffnet nicht die Prüfung und Entscheidung darüber, ob die vom Bundespatentgericht gegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist; das gilt selbst im hier nicht vorliegenden Fall von groben Fehlern (st. Rspr. seit BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen, zuletzt Sen.Beschl. v. 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle). - BGH, 29.07.2003 - X ZB 29/01
"Paroxetin"; Voraussetzungen eines Begründungsmangels
Auszug aus BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Fehlen von Gründen lediglich der Fall gleichzusetzen, dass die Gründe ganz unverständlich und verworren sind, so dass sie nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder einfach auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (zuletzt Sen.Beschl. v. 29.07.2003 - X ZB 29/01, GRUR 2004, 79, 80 - Paroxetin). - BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
Vertikallibelle
Auszug aus BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03
Auch die Begründungsrüge eröffnet nicht die Prüfung und Entscheidung darüber, ob die vom Bundespatentgericht gegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist; das gilt selbst im hier nicht vorliegenden Fall von groben Fehlern (st. Rspr. seit BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen, zuletzt Sen.Beschl. v. 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).