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   BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07   

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https://dejure.org/2007,8757
BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07 (https://dejure.org/2007,8757)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2007 - 4 StR 409/07 (https://dejure.org/2007,8757)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2007 - 4 StR 409/07 (https://dejure.org/2007,8757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 22 StGB; § 30 StGB
    Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung (Rücktritt durch bloßes Aufgeben; fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt von der versuchten Bestimmung eines Anderen zum Verbrechen der Geldfälschung; Straflosigkeit eines Täters bei bloßem Untätigwerden; Vorliegen eines strafbereienden Rücktritts bei einem fehlgeschlagene Versuch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 31; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 31 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Rücktritt durch Aufgeben der Einwirkung auf einen anderen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
    Ein solcher fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs - hier der Anstiftung - sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Anstiftung noch vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR aaO).

    Da das Landgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist nicht auszuschließen, dass der Anstiftungsversuch nach den Vorstellungen des Angeklagten ("Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 39, 221, 227 m.N.) unbeendet war und er ihn freiwillig aufgegeben hat.

  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
    Den Feststellungen lässt sich nicht entnehmen, dass der Angeklagte annahm, sein - objektiv fehlgeschlagener - Bestimmungsversuch sei gelungen, und es deshalb eines ernsthaften Bemühens des Angeklagten bedurft hätte, den Erfolg zu verhindern (vgl. BGHSt 50, 142).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 39/97

    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung mit strafbefreiender Wirkung -

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
    Für den strafbefreienden Rücktritt nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB genügt aber das bloße Aufgeben der Einwirkung auf den Anderen, solange dieser - wie hier - noch keinen Tatentschluss gefasst hat und auch keine Gefahr entstanden ist, dass er die Tat begeht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 289).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
    Eine auf die Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zur Geldfälschung beschränkte Teilaufhebung scheidet deshalb aus (vgl. BGH NStZ 1997, 276).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum

    Soweit nämlich der Tatbestand des § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur erfüllt ist, falls der Anstifter neben der freiwilligen Aufgabe eine etwa bestehende Gefahr der Tatbegehung abwendet, ist dies entbehrlich, wenn der Haupttäter noch keinen Tatentschluss gefasst hat und keine Gefahr entstanden ist, dass er die Tat begeht (s. BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 409/07, StV 2008, 248 mwN).
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