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   BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12   

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https://dejure.org/2012,28720
BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,28720)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - 2 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,28720)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - 2 StR 122/12 (https://dejure.org/2012,28720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 Abs. 2 StPO; § 26a Nr. 2 StPO; § 27 StPO
    Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2. Strafsenates (gesetzlicher Richter: Rüge der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Senates; Beurteilungsgrundlage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 17.08.1973 - 1 Ws 319/73
    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Dies belegen § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach der Antragsteller alle Ablehnungsgründe gleichzeitig vorzubringen hat, § 26 Abs. 2 Satz 1 StPO, der deren Glaubhaftmachung fordert, und insbesondere § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, nach dem ein Ablehnungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist, wenn ein Ablehnungsgrund nicht angegeben ist (vgl. auch KK-Fischer aaO, § 26 Rn. 3; dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 1971 - 5 StR 232/71, JR 1972, 119 m. abl. Anm. Peters, liegt insofern eine besondere, vorliegend nicht gegebene Fallgestaltung zugrunde).

    Soweit in den im vorliegenden Verfahren erholten dienstlichen Erklärungen der abgelehnten Richter, der stattdessen von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer vorgelegten Erklärung sowie dem Vermerk (nebst Anlage) von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eschelbach neue oder andere Umstände vorgebracht wurden, als sie der Antragsteller geltend gemacht hat, müssen sie daher unberücksichtigt bleiben (vgl. auch Peters JR 1972, 119, 121; KK-Fischer aaO, § 26a Rn. 5; Radtke/Hohmann/Alexander, § 26 StPO Rn. 4 mwN).

  • BGH, 14.09.1971 - 5 StR 232/71

    Verurteilung wegen Totschlags - Befangenheit von Berufsrichtern

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Dies belegen § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach der Antragsteller alle Ablehnungsgründe gleichzeitig vorzubringen hat, § 26 Abs. 2 Satz 1 StPO, der deren Glaubhaftmachung fordert, und insbesondere § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, nach dem ein Ablehnungsantrag als unzulässig zu verwerfen ist, wenn ein Ablehnungsgrund nicht angegeben ist (vgl. auch KK-Fischer aaO, § 26 Rn. 3; dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 1971 - 5 StR 232/71, JR 1972, 119 m. abl. Anm. Peters, liegt insofern eine besondere, vorliegend nicht gegebene Fallgestaltung zugrunde).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 ARs 41/93

    Ablehnungsanträge bei noch nicht vollständig feststehender Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Hinsichtlich dieser Richter gehen die Ablehnungsgesuche daher ins Leere (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 3 ARs 41/93, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 6; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Befangenheit ist mithin ebenso wie die Unparteilichkeit auf den konkret zu entscheidenden Fall bezogen (vgl. EGMR, Urteile vom 12. Juni 2008 - 26771/03 (E. ./. Deutschland), EuGRZ 2009, 12, 15; vom 10. August 2006 - 75737/01 (Sch. ./. Deutschland), NJW 2007, 3553, 3554); sie bezieht sich auf die innere Haltung des Richters zum Verfahrensgang und zum Ausgang des betreffenden Verfahrens (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, mwN; KK-Fischer aaO, § 24 Rn. 3).
  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung;

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Die vom Antragsteller vorgebrachten Ablehnungsgründe sind mithin zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet; dies führt zur Unzulässigkeit dieser Ablehnungsanträge (vgl. § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO; BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, jeweils mwN).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09; vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09

    Versagung der Strafmilderung nach § 106 JGG (Beachtung des

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09; vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 jeweils mwN).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Der Gesetzgeber hat deshalb in materieller Hinsicht Vorsorge dafür zu treffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenüberstehen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, NZS 2011, 92 mwN).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Die vom Antragsteller vorgebrachten Ablehnungsgründe sind mithin zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet; dies führt zur Unzulässigkeit dieser Ablehnungsanträge (vgl. § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO; BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, jeweils mwN).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Mai 2012 ( 2 BvR 610/12 und 625/12, NJW 2012, 2334) entschieden, dass die Besetzung des 2. Strafsenats mit Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann nicht verfassungswidrig war und dabei auch festgestellt, dass eine unabhängigkeitsbeeinträchtigende Einflussnahme auf die angehörten Richter bei der Anhörung auszuschließen sei.
  • EGMR, 10.08.2006 - 75737/01

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

  • BGH, 17.07.2018 - VIII ZR 127/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von

    Denn die Mitwirkung von Richter H. am Beschluss vom 26. September 2017 beruhte auf einem Versehen, das als solches nicht geeignet ist, den Anschein der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 StR 122/12, juris Rn. 18).
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