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   BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54   

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https://dejure.org/1954,4341
BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54 (https://dejure.org/1954,4341)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1954 - 6 StR 45/54 (https://dejure.org/1954,4341)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1954 - 6 StR 45/54 (https://dejure.org/1954,4341)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 572/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Zum Straffreiheitsgesetz 1949 hat der Bundesgerichtshof mehrfach die Auffassung vertreten, dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines Steuerdelikts mit einer anderen Straftat der Schuldspruch wegen dieser Straftat zu beseitigen ist, wenn die verhängte Strafe unter der Straffreiheitsgrenze liegt (vgl. 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 572/51 vom 30. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Zum Straffreiheitsgesetz 1949 hat der Bundesgerichtshof mehrfach die Auffassung vertreten, dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines Steuerdelikts mit einer anderen Straftat der Schuldspruch wegen dieser Straftat zu beseitigen ist, wenn die verhängte Strafe unter der Straffreiheitsgrenze liegt (vgl. 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 572/51 vom 30. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Hat er weitere Straftaten begangen, so bleibt auch der Schuldspruch wegen an sich amnestiefähiger Delikte bestehen, wenn die zu bildende Gesamtstrafe die Straffreiheitsgrenze überschreitet (vgl. vor allem BGH 2 StR 372/51 vom 30. Januar 1953).
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 598/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Zum Straffreiheitsgesetz 1949 hat der Bundesgerichtshof mehrfach die Auffassung vertreten, dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines Steuerdelikts mit einer anderen Straftat der Schuldspruch wegen dieser Straftat zu beseitigen ist, wenn die verhängte Strafe unter der Straffreiheitsgrenze liegt (vgl. 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 572/51 vom 30. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    In einer solchen Äusserung liegt aber keine echte Tatsachenbehauptung im Sinne des § 186 StGB Es sei insoweit auf die Entscheidung des Senats in NJW 1954, 1252 verwiesen.
  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 512/51

    Anwendung des Bundesstraffreiheitsgesetzes auf wegen gewerbsmässiges Zollvergehen

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Zum Straffreiheitsgesetz 1949 hat der Bundesgerichtshof mehrfach die Auffassung vertreten, dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines Steuerdelikts mit einer anderen Straftat der Schuldspruch wegen dieser Straftat zu beseitigen ist, wenn die verhängte Strafe unter der Straffreiheitsgrenze liegt (vgl. 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 572/51 vom 30. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat (vgl. insbesondere NJW 1954, 1253), ist Rädelsführer im Sinne des § 90 a StGB, wer in der Vereinigung eine führende Rolle spielt, d.h. auf eine nicht ganz unwesentliche Anzahl von Angehörigen oder Freunden der Vereinigung einen bestimmenden Einfluss ausübt oder sich sonst in besonders massgebender Weise für sie betätigt .
  • RG, 01.11.1913 - IV 683/13

    1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Es kommt nicht darauf an, ob eine solche Aufforderung offen ausgesprochen wird; sie kann auch verschleiert geschehen (vgl. RGSt 47, 411), insbesondere durch Schilderung und Verherrlichung bereits begangener Straftaten.
  • RG, 06.06.1891 - 3481/90

    Schließt die Eigenschaft des verantwortlichen Redakteurs einer periodischen

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Es handelt sich also um keine Fiktion der Täterschaft, sondern um eine von dem verfahrensrechtlichen Grundsatz freier Beweiswürdigung abweichende Beweisvermutung, nämlich die Vermutung, dass der Redakteur die Druckschrift mit Kenntnis und Verständnis des Inhalts vorsätzlich veröffentlicht hat (vgl. RGSt 22, 65).
  • RG, 05.06.1894 - 1506/94

    Verübung groben Unfugs durch die Presse. Haftung des verantwortlichen Redakteurs.

    Auszug aus BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 25, 404.
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

    Es wird deswegen auf die ein Urteil derselben Strafkammer betreffende Entscheidung des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 verwiesen, Sollte die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes in Betracht kommen, so wäre gegebenenfalls auf die an sich verdrängte Bestimmung des § 84 StGB zurückzugreifen, da sie von der Straffreiheit gemäss § 9 ausgeschlossen ist (Urteil des Senats 6 StR 238/54 vom 24. November 1954).

    Zu den Einwänden der Revision hat der Senat in dem Urteil 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 Stellung genommen; sie hatten in jenem Verfahren - den gleichen Inhalt wie in dem vorliegenden.

    Er unterscheidet sich von dem Rädelsführer nur dadurch, dass er die Vereinigung von aussen fördert, während sich dieser innerhalb der Organisation selbst betätigt (vgl im übrigen Urteil des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954).

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 532/61

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat § 20 Abs. 2 RPresseG bisher für gültig angesehen (vgl. die Urteile vom 25. Mai 1954 - 5 StR 41/54 und vom 6. Oktober 1954 - 6 StR 45/54).
  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 100/55

    Rechtsmittel

    Auf die förmliche Mitgliedschaft kommt es dabei nicht an (BGH 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954).
  • BGH, 04.05.1955 - 6 StR 315/54

    Rechtsmittel

    Treffen, wie im vorliegenden Falle, zwei solche Delikte tateinheitlich zusammen, so hängt die Entscheidung darüber, ob § 2 StFG hinsichtlich der amnestiefähigen Tat Anwendung findet, von der Höhe der für beide Delikte gem, § 73 StGB zu ermittelnden Strafe ab (vgl Urteil des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 136/55

    Rechtsmittel

    Übersteigt in diesem Falle die für eine Tat zu bildende Einsatzstrafe die Höchstgrenze, so ist auch die andere Strafe nicht erlassen, selbst wenn sie für sich betrachtet noch innerhalb der Dreimonatsgrenze liegt (BGH 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954; 5 StR 653/54 vom 4. Februar 1955).
  • BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (6 StR 29/54 vom 8. September 1954 und 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, ferner 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 und 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 08.12.1958 - 3 StR 31/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Für die Frage, ob ein Täter als Mitglied der Vereinigung und damit gegebenenfalls als Rädelsführer anzusehen ist, kommt es nicht darauf an, ob eine formelle Mitgliedschaft besteht (vgl. z.B. das Urteil vom 6. Oktober 1954 6 StR 45/54).
  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 78/55

    Rechtsmittel

    Schon in den Jahren 1952 und 1953 nahmen die sich auf die FDJ beziehenden Aufsätze in der "Wahrheit" einen nicht unbedeutenden Raum ein; es wird auf die Urteile des Senats in den Strafsachen gegen die Redakteure K., H. und H. (6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954, 6 StR 134/54 vom 8. Dezember 1954 und 6 StR 98/55 vom 21. Dezember 1955) verwiesen, in denen es sich um Entscheidungen derselben Kammer handelt, die das angefochtene Urteil erlassen hat.
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