Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1961 - 2 StR 362/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,728
BGH, 06.10.1961 - 2 StR 362/61 (https://dejure.org/1961,728)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1961 - 2 StR 362/61 (https://dejure.org/1961,728)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 362/61 (https://dejure.org/1961,728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 248
  • NJW 1961, 2316
  • MDR 1962, 149
  • JR 1962, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Dabei kann dahinstehen, ob der Gläubiger einer noch nicht fälligen Forderung - wie die Beklagte zu 1, welche die Teilschuldverschreibungen während der laufenden Sanierungsbemühungen nicht kündigen konnte und deswegen in dieser Zeit keinen fälligen Zahlungsanspruch gegen die Schuldnerin besaß - berechtigt ist, einen Insolvenzantrag zu stellen (die Frage bejahend Schmidt/Gundlach, InsO, 19. Aufl., § 14 Rn. 8; Gehrlein in Gehrlein/Born/Simon, GmbHG, 3. Aufl., Vor § 64 Rn. 51, 53; die Frage verneinend LG Braunschweig, NJW 1961, 2316; AG Göttingen, NZI 2001, 606; MünchKomm-InsO/Schmahl/Vuia, 3. Aufl., § 13 Rn. 35, § 14 Rn. 26; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 14 Rn. 80; Jaeger/Gerhardt, InsO, § 13 Rn. 6; Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, 2017, § 14 Rn. 11; FK-InsO/Schmerbach, 9. Aufl., § 14 Rn. 118; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, NJW 2008, 1380 Rn. 12).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    aa) Nach bisher wohl einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur kommt es für das Vorliegen der materiellen Eröffnungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung an (z.B. MünchKomm-InsO/Schmahl, § 34 Rn. 78; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 34 Rn. 18 und § 16 Rn. 16; Jaeger/Müller, InsO § 16 Rn. 16; Jaeger/Schilken, InsO § 34 Rn. 23; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 16 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Mönning, InsO § 16 Rn. 11; Braun/Kind, InsO 2. Aufl. § 16 Rn. 14; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 16 Rn. 6; OLG Celle KTS 1957, 31, 32 mit zust. Anmerkung Skrotzki; OLG Celle KTS 1972, 264; OLG Frankfurt/Main Rpfleger 1977, 412; OLG Koblenz ZIP 1991, 1604, 1605; LG Braunschweig NJW 1961, 2316; LG Hamburg MDR 1963, 144; LG Frankenthal Rpfleger 1986, 104; vgl. auch BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, 1688 obiter).
  • BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03

    Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein

    Der Strafrichter hat zwar bei Eröffnung des Hauptverfahrens die Rechtsfolgenerwartung des § 25 Nr. 2 GVG zu prüfen, kann aber nach Eröffnung des Hauptverfahrens jede in die Strafgewalt des Amtsgerichts fallende Strafe verhängen (BGHSt 16, 248; 42, 205, 213).
  • BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
    Eine vorläufige (Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 418 Rn. 4) Beurteilung, ob eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten ist (§ 418 Abs. 4 StPO ; ähnliche gesetzliche Regelungen der Straferwartung finden sich in § 232 Abs. 1 Satz 1 StPO ; § 39 Abs. 1 Satz 1 JGG ; § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 5 25 Nr. 2 GVG ; vgl. auch §§ 408 b, 407 Abs. 2 Satz 2 StPO ), obliegt je nach Verfahrensabschnitt zunächst der Staatsanwaltschaft und nach Antragseingang dem Amtsrichter (vgl. BGHSt 16, 248/250 zu §§ 24, 25 GVG ).

    Es läßt sich nach Auffassung des Senats die Folge einer zunächst gegebenen Fehleinschätzung der Straferwartung nicht mit dem Fall des § 25 Nr. 2 GVG gleichsetzen, bei dem die Zuständigkeit des Strafrichters für die Verhängung von Strafen über der Straferwartungsgrenze von zwei Jahren jedenfalls nach der herrschenden Rechtsprechung (BGHSt 16, 248; BayObLGSt 1985, 33 gegen vielfache Stimmen in der Literatur, vgl. dazu Zitate bei Kleinknecht/Meyer-Goßner § 25 GVG Rn. 4) nicht berührt wird.

  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Die den Gerichten (und der Staatsanwaltschaft) gesetzlich auferlegte Prüfung der Straferwartung zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 2 und 25 Nr. 2 GVG setzt als "überschlägige Prognoseentscheidung" (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Rdnr. 4 ; Kissel GVG 2. Aufl. Rdnr. 7; Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. Rdnr. 4; jew. zu § 24 GVG ), die nur ein "vorläufiges Bild" (vgl. BGHSt 16, 248, 250) ergibt, einen solchen Bewertungsspielraum voraus, dessen Ergebnis unsicher bleibt und sich naturgemäß nicht exakt vorherbestimmen läßt.
  • BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84

    Straferwartung; Nachprüfbarkeit; Revisibilität; Sachliche Zuständigkeit;

    Aber für eine Gleichbehandlung im Ergebnis spricht schon der Umstand, daß der Strafrichter, vor dem als Einzelrichter das Strafverfahren wegen niedrigerer Straferwartung eröffnet wird, später nicht gehindert ist, die Strafgewalt des AG voll auszuschöpfen (BGHSt 16, 248/250 ..).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1999 - 3 Ss 244/98
    Die insoweit vorzunehmende Prognose ist nicht mit der in § 25 Nr. 2 GVG gleichzusetzen, deren Fehleinschätzung in der Regel ohne Auswirkungen auf das Urteil bleibt (BGHSt 16, 248 = NJW 1961, 2316; Kissel, in: KK; § 25 GVG Rdnr. 2).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79

    Urteilsbegründung ohne erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und

    Eine solche Urteilsbegründung, die in der Regel die Besorgnis rechtfertigt, der Richter habe die Strafe ohne die erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit gefunden (vgl. BGHSt 16, 251, 353 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 362/61]; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220), ist mangelhaft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht