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   BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 135/63   

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https://dejure.org/1965,4768
BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 135/63 (https://dejure.org/1965,4768)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1965 - Ib ZR 135/63 (https://dejure.org/1965,4768)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1965 - Ib ZR 135/63 (https://dejure.org/1965,4768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten - Übernahme einer Schuld im Rahmen eines Kaufvertrages für eine Gaststätte - Isolierte Betrachtung von Aufstellverträgen für Automaten in einer Gaststätte - Anspruch auf Einhaltung des ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 135/63
    Auf die Protokollierung einer Parteivernehmung kann dann verzichtet werden, wenn die Wiedergabe der Aussage in den Entscheidungsgründen sich deutlich von der Würdigung abhebt und ihr gesamter Inhalt erkennbar ist, soweit er irgendwie für die Entscheidung von Bedeutung sein kann (BGHZ 40, 84, 86) [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62], so daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Aussage in allen erheblichen Teilen rechtlich zutreffend gewürdigt ist und die Parteien in der Lage sind, auf eine Tatbestandsberichtigung hinzuwirken.
  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 254/76

    Verjährung der Ansprüche eines Automatenaufstellers

    In zwei Vorprozessen, in denen es um die Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 DM und um den Ausgleich der Verluste für die Zeit vom 1. Mai 1961 bis 31. Dezember 1965 (1.100 DM und 15.118,90 DM) ging, hatte er Erfolg (BGH Urteile vom 6. Oktober 1965 - Ib ZR 135/63 und vom 23. März 1972 - III ZR 218/69).
  • BGH, 23.03.1972 - III ZR 218/69

    Schadensersatzpflicht eines Gastwirts wegen Rückgangs des Automatenumsatzes -

    Das Landgericht wies die Klage im wesentlichen ab, das Berufungsgericht gab ihr statt; die Revision des Beklagten blieb erfolglos (Urteil des Landgerichts vom 5. Juni 1962 - 3 O 80/62; des Kammergerichts vom 2. Mai 1963 - 8 U 1565/62; des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 1965 - Ib ZR 135/63).
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