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   BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70   

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https://dejure.org/1971,3750
BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70 (https://dejure.org/1971,3750)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1971 - IV ZR 32/70 (https://dejure.org/1971,3750)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1971 - IV ZR 32/70 (https://dejure.org/1971,3750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer Klage bei Klageabweisungen in zwei vorausgegangenen Statusprozessen - Abweisung wegen der Nichterbringung des Beweises, dass ein anderer Mann der Vater des Kindes ist - Feststellungsinteresse für die negative Abstammungsklage mit Rücksicht auf die ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1955 - IV ZR 310/54

    Feststellung der unehelichen Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70
    Im zweiten, im Jahre 1964 durchgeführten Statusprozeß sei das Feststellungsinteresse im Hinblick auf die ab 1. Januar 1962 geltende Neufassung des § 644 ZPO (Art. 3 Ziff. 4 FamRÄndG) zwar bejaht, die Klage aber abgewiesen worden, weil sich die Abstammung nicht habe klären lassen (BGHZ 17, 252, 264) [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54], Zwar sei die Vaterschaft des Klägers für sehr wahrscheinlich gehalten, aber nicht ihre positive Feststellung getroffen worden, über das Abstammungsverhältnis sei daher in der Sache selbst praktisch nichts entschieden worden.

    Darauf, ob diesen Ausführungen, die sich auf einen vom Bundesgerichtshof in BGHZ 17, 252, 257 f [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54] in einem allerdings wesentlich anders liegenden Fall ausgesprochenen Grundsatz stützen, auch in dem hier vorliegenden Fall zuzustimmen ist, kommt es jedoch nicht an.

  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63

    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

    Auszug aus BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70
    Im weiteren hat das Berufungsgericht jedoch das Feststellungsinteresse verneint und hierzu im wesentlichen ausgeführt: Die Frage nach dem Feststellungsinteresse werde nicht dadurch entbehrlich, daß nach der Neufassung des § 644 ZPO durch das FamRÄndG ein Feststellungsinteresse für die negative Abstammungsklage mit Rücksicht auf die Rechtswirkungen eines vom Unterhaltsurteil abweichenden Statusurteils allgemein zu bejahen sei (BGH NJW 1964, 723, 724) [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63].
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70
    Das hat zur Folge, daß das Revisionsgericht den neuen Rechtszustand zu berücksichtigen hat, da es das Berufungsurteil nach Maßgabe des im Zeitpunkt seiner Entscheidung anwendbaren Rechts nachzuprüfen hat, soweit dieses Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; BGH LM § 549 ZPO Nr. 42).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70
    Das hat zur Folge, daß das Revisionsgericht den neuen Rechtszustand zu berücksichtigen hat, da es das Berufungsurteil nach Maßgabe des im Zeitpunkt seiner Entscheidung anwendbaren Rechts nachzuprüfen hat, soweit dieses Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101, 103 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; BGH LM § 549 ZPO Nr. 42).
  • BGH, 04.06.1971 - IV ZR 83/70

    Nachträglicher Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung bei Zweifeln an der

    Auszug aus BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70
    Wie der erkennende Senat bereit in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1971 - IV ZR 83/70 - (DRiZ 1971, 316) ausgesprochen hat, geht das Klägerecht nicht verloren, wenn der Kläger mit einer negativen Feststellungsklage bereits rechtskräftig abgewiesen ist, die Abweisung aber nicht darauf beruhte, daß die Abstammung des Beklagten vom Kläger feststand, sondern nur erfolgte, weil der Kläger den Beweis dafür, daß ein anderer Mann der Vater des Beklagten sei, nicht erbracht hatte.
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