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   BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94   

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https://dejure.org/1994,6208
BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94 (https://dejure.org/1994,6208)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1994 - 4 StR 353/94 (https://dejure.org/1994,6208)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - 4 StR 353/94 (https://dejure.org/1994,6208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche Untersuchung - Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StPO § 244

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Beschluß, mit dem ein Beweisantrag wegen Unerheblichkeit der behaupteten Tatsachen abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihnen keine Bedeutung beimißt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9 m.w.N.).

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß das Urteil im Falle A II 2 der Urteilsgründe auf dem Verfahrensverstoß beruht (vgl. BGHSt 21, 288, 290/291).
  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86

    Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75).
  • BGH, 04.08.1989 - 2 StR 278/89

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Zu Recht bringt die Revision vor, daß es sich der Strafkammer aufdrängen mußte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 2), den Arzt, der das Behandlungsdatum in dem Formular unterschriftlich bestätigt hat, zu diesem Widerspruch zu vernehmen und die Umstände, die zu der Erstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führten, aufzuklären.
  • LSG Niedersachsen, 14.03.1984 - L 5 Ka 9/83
    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
    Die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit "nach medizinischem Befund" (UA 73) setzt die ordnungsgemäße Feststellung einer Krankheit aufgrund sorgfältiger ärztlicher Untersuchung (vgl. LSG Celle NJW 1985, 700) nach "fachmedizinischen Maßstäben" voraus (vgl. Gaul DB 1992, 2189).
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