Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6063
BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98 (https://dejure.org/1998,6063)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1998 - 4 StR 391/98 (https://dejure.org/1998,6063)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1998 - 4 StR 391/98 (https://dejure.org/1998,6063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die Strafkammer durfte die zusätzliche Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG aF strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 19, 188, 189; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; Beschl. v. 15. September 1995 - 2 StR 431/95), weil das gemäß § 21 Abs. 1 OWiG verdrängte Gesetz gegenüber dem Tatbestand des angewandten § 400 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG selbständiges Unrecht enthält.
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11

    Konkurrenzen zwischen Bedrohung und Nötigung (Strafschärfung trotz Verdrängung

    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung (§ 240 StGB) zurücktritt, denn die Bedrohung war hier das Mittel der Nötigung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 1 2 137/03; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; BGH, Beschluss vom 9. April 1997 - 2 StR 9/97).
  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04

    Schuldspruchänderung; Tenorierung (Klarstellung; Tatmodalitäten; angewendete

    Zugleich hat er die wiederholte Kennzeichnung der Taten als gemeinschaftlich begangen entfallen lassen, weil Tatmodalitäten, die kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, aus Gründen der Übersichtlichkeit im Tenor nicht erwähnt zu werden brauchen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 24).
  • BGH, 08.09.2015 - 4 StR 251/15

    Urteilsgründe (Angabe der zu Grunde liegenden Strafnormen)

    Da die Liste der angewendeten Vorschriften der Entlastung der Urteilsformel dient (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98, SSW-StPO/Franke, § 260 Rn. 14), ist es - insbesondere bei Verstößen gegen waffenrechtliche Bestimmungen - zweckmäßig, die angewendeten Vorschriften auch dort vollständig aufzuführen.
  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04
    Zugleich hat er die wiederholte Kennzeichnung der Taten als gemeinschaftlich begangen entfallen lassen, weil Tatmodalitäten, die kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, aus Gründen der Übersichtlichkeit im Tenor nicht erwähnt zu werden brauchen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 24).
  • KG, 25.06.2012 - 121 Ss 106/12

    Gesetzeskonkurrenz

    Gesetzeseinheit verbietet es nur dann nicht, die Erfüllung von Merkmalen des verdrängten Gesetzes straferschwerend zu berücksichtigen, wenn diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbstständiges Unrecht enthalten (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98 - = BeckRS 1998, 30026853; Urteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90 - = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht