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   BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02   

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https://dejure.org/2005,5649
BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02 (https://dejure.org/2005,5649)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - IX ZB 27/02 (https://dejure.org/2005,5649)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - IX ZB 27/02 (https://dejure.org/2005,5649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Titels des Vereinigten Königreichs in Deutschland; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache; Hinnahme einer Fehlentscheidung des Gerichts des Urteilsstaates hinsichtlich seiner internationalen Zuständigkeit

  • Judicialis

    AVAG § 15 Abs. 1; ; AVAG § ... 16 Abs. 2 Satz 1; ; AVAG § 16 Abs. 2 Satz 2; ; AVAG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; AVAG § 17 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVAG § 15 Abs. 1; EuGVÜ Art. 28 Abs. 3
    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    b) Ob das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist auch vom Gericht des Vollstreckungsstaates zu prüfen (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 16; 1982, 2723 ff Rn. 13 f; EuGH, EuZW 1990, 352, 354; BGH, Beschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, WM 1986, 539, 540; Kroppholler aaO Art. 34 Rn. 45 f).

    27 Nr. 2 EuGVÜ verlangt nicht den Nachweis, dass der Beklagte tatsächlich von dem verfahrenseinleitenden Schriftstück Kenntnis erhalten hat (EUGHE 1981, 1593 ff Rn. 19).

    Normalerweise kann der Richter des Anerkennungsstaates davon ausgehen, dass der Beklagte ab dem Zeitpunkt der Zustellung Maßnahmen zur Verteidigung seines Interesses einleiten kann (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 19).

    Dabei kann das Gericht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen (EuGHE 1981, 1593 ff, Rn. 20), auch soweit außergewöhnliche Umstände erst nach einer ordnungsgemäßen Zustellung eingetreten sind (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 23 f).

    Zu diesen Umständen gehört, ob es der Beklagte zu vertreten hat, dass das ordnungsgemäß zugestellte Schriftstück ihn nicht erreicht hat, oder der Kläger von einer neuen Anschrift des Beklagten Kenntnis erhalten hat (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 20 f; 1985, 1779 ff Rn. 33; Kroppholler aaO Rn. 36 f).

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    Diese Überprüfung findet immer statt, wenn die Entscheidung eines Mitgliedsstaates in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt oder vollstreckt werden soll, auch dann, wenn der Beklagte einen oder seinen einzigen Wohnsitz im Staat des Erstrichters hatte (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 13; Kroppholler aaO Art. 34 EuGVVO Rn. 24).

    Dabei kann das Gericht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen (EuGHE 1981, 1593 ff, Rn. 20), auch soweit außergewöhnliche Umstände erst nach einer ordnungsgemäßen Zustellung eingetreten sind (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 23 f).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    Diese Voraussetzungen müssen in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (BGHZ 151, 221, 223; BGHZ 154, 288, 291 für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    c) Aus dem Senatsbeschluss vom 10. Juli 1986 (IX ZB 27/86, NJW-RR 1987, 377) ergibt sich entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nichts anderes; denn diese Entscheidung befasst sich im Rahmen der ordre-public-Klausel des Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ lediglich mit der Frage, ob ein durch Täuschung des ausländischen Gerichts erschlichenes Urteil für vollstreckbar erklärt werden kann, nachdem der im Vollstreckungsstaat wohnhafte Beklagte ebenfalls durch Täuschung davon abgehalten wurde, sich gegen die wahrheitswidrig begründete Klage und gegen das Urteil zu verteidigen.
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    b) Ob das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist auch vom Gericht des Vollstreckungsstaates zu prüfen (EuGHE 1981, 1593 ff Rn. 16; 1982, 2723 ff Rn. 13 f; EuGH, EuZW 1990, 352, 354; BGH, Beschl. v. 23. Januar 1986 - IX ZB 38/85, WM 1986, 539, 540; Kroppholler aaO Art. 34 Rn. 45 f).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    Diese Voraussetzungen müssen in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (BGHZ 151, 221, 223; BGHZ 154, 288, 291 für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    Im Rahmen der Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur die Zulässigkeitsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f für die Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZB 23/97

    Vollstreckbarerklärung eines im Adhäsionsverfahren ergangenen Urteils

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02
    Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Senats (BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1997 - IX ZB 23/97, EuZW 1999, 26) entschieden, dass das Verbot, auf den ordre public zurückzugreifen, absolut gilt (EuGHE 2000, 1935 f, Rn. 31 f).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    aa) Nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO darf die Anerkennung oder die Vollstreckbarerklärung einer in Abwesenheit ergangenen Entscheidung nicht versagt werden, wenn der Beklagte hiergegen mit einem Rechtsbehelf geltend machen konnte, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden sei, dass er sich hätte verteidigen können (vgl. EuGH NJW 2007, 825, 827; EuGH, Urt. v. 28. April 2009 - Rs. C-420/07, EuGRZ 2009, 210, 216; BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2007 aaO S. 589 Rn. 35 ff; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 27/02, IHR 2006, 259 Rn. 18).
  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich Gewährleistung der Wahrung

    Ob andere Zulässigkeitsgründe (§ 574 Abs. 2 Nr. 1, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO) in Betracht kommen, bedarf hier keiner Prüfung, da solche von der Rechtsbeschwerde nicht geltend gemacht werden (§ 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 - IX ZB 27/02, IHR 2005, 259 unter III; vom 5. März 2009 - IX ZB 192/07, NJW-RR 2009, 1292 Rn. 4; vom 25. März 2010 - V ZB 159/09, NJW-RR 2010, 784 Rn. 4 f.; vom 10. März 2022 - IX ZB 36/20, ZIP 2022, 1461 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZB 23/06

    Anforderungen an die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks bei

    Art. 34 Nr. 2 EuGVVO verlangt ebenso wie zuvor Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ nicht den Nachweis, dass der Beklagte tatsächlich von dem verfahrenseinleitenden Schriftstück Kenntnis erhalten hat (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 27/02, IHR 2006, 259, 261).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 192/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels; Anforderungen an die

    Im Rahmen der Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur die Zulässigkeitsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 27/02, IHR 2005, 259, 260).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04

    Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen

    In diesem Rahmen ist eine mögliche Fehlentscheidung des Gerichts des Urteilsstaates hinsichtlich seiner internationalen Zuständigkeit hinzunehmen, gleichgültig, ob sie durch unzutreffende tatsächliche Feststellungen oder durch fehlerhafte Rechtsanwendung entstanden ist (BGH, Beschl. v. 15. November 2005 - IX ZB 27/02, zur Veröffentlichung bestimmt; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 35 EuGVVO Rn. 1; Wolf in Bülow/Böckstiegel/Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr Art. 28 EuGVÜ Rn. 2; Zöller/Geimer, ZPO 25. Aufl. Art. 35 EuGVVO Rn. 1; Schlosser, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Aufl. Art. 34 bis 36 EuGVVO Rn. 30; Geimer in Geimer/Schütze, aaO Art. 35 EuGVVO Rn. 13 f).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 123/06

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Der Bundesgerichtshof befasst sich nur mit den Zulässigkeitsgründen, die in der Beschwerde schlüssig und substantiiert dargelegt sind (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 27/02, IHR 2006, 259, 260).
  • OLG München, 13.11.2007 - 25 W 2893/06

    Ordnungsgemäße Zustellung eines verfahrenseinleitendes Schriftstück im Sinne von

    Ob das verfahrenseinleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist auch vom Gericht des Vollstreckungsstaates zu prüfen (BGH, Beschluss vom 06.10.2005, IX ZB 27/02; IPRspr. 2005, Nr. 158, 432-436).
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