Rechtsprechung
BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
DRiG § 32 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 S 1 DRiG, § 3 Abs 1 GerStrukGNOG ST
Übertragung eines Richteramtes in einen anderen Gerichtszweig bei Veränderungen in der Einrichtung der Gerichte - IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Übertragung eines Richteramts einer auf Lebenszeit ernannten Richterin in einen anderen Gerichtszweig (hier: Versetzung aus der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit)
- rewis.io
Übertragung eines Richteramtes in einen anderen Gerichtszweig bei Veränderungen in der Einrichtung der Gerichte
- rewis.io
Übertragung eines Richteramtes in einen anderen Gerichtszweig bei Veränderungen in der Einrichtung der Gerichte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 32 Abs. 1 S. 1
Möglichkeit der Übertragung eines Richteramts einer auf Lebenszeit ernannten Richterin in einen anderen Gerichtszweig (hier: Versetzung aus der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Versetzung von Richtern in anderen Gerichtszweig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- DG Magdeburg, 10.07.2010 - DG 4/09
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Papierfundstellen
- MDR 2012, 435
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Die Errichtung und Aufhebung von Gerichten sowie die Änderung der Grenzen ihrer Bezirke dürfen mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Rechtsstaat nur durch förmliches Gesetz angeordnet werden (vgl. BVerfGE 2, 307, 316, 320; 24, 155, 166; BVerfGK 8, 395, 399 f.). - BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Die Errichtung und Aufhebung von Gerichten sowie die Änderung der Grenzen ihrer Bezirke dürfen mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Rechtsstaat nur durch förmliches Gesetz angeordnet werden (vgl. BVerfGE 2, 307, 316, 320; 24, 155, 166; BVerfGK 8, 395, 399 f.). - BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67
Gemeinsame Amtsgerichte
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Die Errichtung und Aufhebung von Gerichten sowie die Änderung der Grenzen ihrer Bezirke dürfen mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Rechtsstaat nur durch förmliches Gesetz angeordnet werden (vgl. BVerfGE 2, 307, 316, 320; 24, 155, 166; BVerfGK 8, 395, 399 f.).
- DGH Brandenburg, 12.04.2013 - DGH Bbg 1.13
Direktorin des Arbeitsgerichts; Veränderung in der Einrichtung der Gerichte; …
Geht es um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung infolge einer Veränderung der Gerichtsorganisation, so ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung auf den Gerichtszweig abzustellen, dem der betroffene Richter ursprünglich angehörte (ebenso Dienstgericht Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2010 - DG 4/09 -, juris, bestätigt durch Dienstgericht des Bundes beim BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 9/10 -, juris).Dieses Ergebnis stimmt schließlich auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung überein, wonach die Übertragung eines anderen Richteramtes infolge der Aufhebung eines Gerichts im Sinne von § 32 Abs. 1 DRiG "zwingend" innerhalb der Frist des § 32 Abs. 3 DRiG zu regeln ist (so BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 9/10 -, juris, Rn. 30; vgl. ferner zur Prüfung der Fristwahrung BGH, Dienstgericht des Bundes…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - AR (Ri) 1/03 -, juris, Rn. 27).