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   BGH, 06.10.2015 - XI ZB 17/15   

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https://dejure.org/2015,29427
BGH, 06.10.2015 - XI ZB 17/15 (https://dejure.org/2015,29427)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - XI ZB 17/15 (https://dejure.org/2015,29427)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - XI ZB 17/15 (https://dejure.org/2015,29427)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG, § 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG, § 575 Abs. 1 ZPO, § 20 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 11 Abs. 2 Satz 2 KapMuG

  • Wolters Kluwer

    Bekanntmachung eines Musterentscheids im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers; Erforderliche Mitteilung über den Eingang einer Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 20 Abs. 2 S. 1; ZPO § 575 Abs. 1
    Bekanntmachung eines Musterentscheids im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers; Erforderliche Mitteilung über den Eingang einer Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2015 - 23 Kap 1/13

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren G. ./. B. Bank PLC

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - XI ZB 17/15
    Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 2015 (23 Kap 1/13) ist beim Bundesgerichtshof (Az. XI ZB 17/15) durch den Musterkläger und einen Beigeladenen auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - XI ZB 17/15
    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang einer Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (§ 575 Abs. 1 ZPO) und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9 f.).
  • BGH, 14.06.2016 - XI ZB 3/16

    Veranlassung der Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde zur

    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang einer Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (§ 575 Abs. 1 ZPO) und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9, vom 6. Oktober 2015 - XI ZB 17/15, juris Rn. 2 und vom 1. Dezember 2015 - XI ZB 13/14, juris Rn. 3).
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