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BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72 |
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- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Kreditvertrages auf Grund eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz - Einschaltung einer Bank und eines Rechtsanwaltes neben dem "Unfallhelfer" - Bestehen eines Schadens durch die Belastung mit einer Verpflichtung - Ausmaß der Beschädigung des ...
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- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Diese Erwägungen, die dazu zwingen, im vorliegenden und in verwandten Fällen den Anspruch auf Ersatz von zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kreditkosten in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des § 249 S. 2 BGB zu prüfen, hat der erkennende Senat mit eingehender Begründung in dem gleichzeitig verkündeten Urteil VI ZR 27/73 (für die Entscheidungssammlung bestimmt) dargelegt.Auch insoweit wird auf die vorerwähnten, gleichzeitig verkündeten Senatsurteile VI ZR 194/71 und VI ZR 27/73 bezuggenommen.
Über die einzelnen in diesem Zusammenhang zu beachtenden Gesichtspunkte verhält sich eingehend das vorerwähnte Urteil VI ZR 27/73 vom heutigen Tage.
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Sie umfaßt weiter die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, sofern der Geschädigte hierzu zum Ausgleich des Nutzungsentgangs für die Dauer der Reparaturzeit befugt ist (RGZ 171, 292, 295; vgl. auch BGHZ 56, 214, 215).Zwar ist auch dann dem Eigentümer die Verfügbarkeit seines Fahrzeugs "Geld wert" (BGHZ 56, 214, 216), was er sich in diesem Zusammenhang entgegenhalten lassen muß.
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71
Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß im Rahmen der sogenannten Unfallhilfe ein Verstoß gegen das RBerG auch vorliegen kann, wenn neben dem "Unfallhelfer" eine Bank und ein Rechtsanwalt eingeschaltet sind (vgl. das gleichzeitig verkündete Senatsurteil VI ZR 194/71 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt -) und daß dies zur Unwirksamkeit des Kreditvertrages führen kann.Auch insoweit wird auf die vorerwähnten, gleichzeitig verkündeten Senatsurteile VI ZR 194/71 und VI ZR 27/73 bezuggenommen.
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Die Erkenntnis, daß auch der eigene Weitergebrauch und Verbrauch einer wertgeminderten Sache einen gegenwärtigen Schaden bedeutet, war auch für die in BGHZ 35, 396 berichtigte Rechtsprechung des erkennenden Senats zur alsbaldigen Erstattung eines merkantilen Minderwertes bestimmend. - BGH, 19.06.1973 - VI ZR 95/71
Einverständnis - Gesetzlicher Vertreter - Minderjähriger - Führerscheinerwerb - …
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Deshalb ist es in der Regel wirtschaftlich sinnvoll, sich bei ihrer Benutzung gegen Fahrzeugschaden abzusichern (vgl. dazu das Senatsurteil vom 19. Juni 1973 - VI ZR 95/71 - NJV 1073, 1790, 1791; der dort entschiedene Fall zeigt allerdings, daß der Zeitwert der angebotenen Mietwagen nicht ausnahmslos über dem Durchschnitt liegt). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme …
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Dabei wird das Berufungsgericht auch die allgemeinen Gesichtspunkte zu beachten haben, die in dem ihm vorliegenden gleichzeitig verkündeten Senatsurteil VI ZR 160/72, abschließend zusammengefaßt sind. - BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB zählen darüberhinaus aber auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung der Instandsetzung des Unfallfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzwagens für die Dauer seines Ausfalls, soweit dem Geschädigten die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist (so bereits Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454 für die Ersatzbeschaffung nach Totalschaden). - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Dieser richtet sich nach dem Ausmaß der Beschädigung des Unfallfahrzeugs und dem zu seiner Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, Der Beklagte hat dem Kläger die Mittel für diejenigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage des Klägers machen würde (so im Anschluß an RGZ 99, 172, 183 die Senatsurteile vom 26. Mai 1970 = BGHZ 54, 82, 84 ff m.w.Nachw. und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJW 1972, 1800 m.w.Nachw.). - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Dieser richtet sich nach dem Ausmaß der Beschädigung des Unfallfahrzeugs und dem zu seiner Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, Der Beklagte hat dem Kläger die Mittel für diejenigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage des Klägers machen würde (so im Anschluß an RGZ 99, 172, 183 die Senatsurteile vom 26. Mai 1970 = BGHZ 54, 82, 84 ff m.w.Nachw. und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJW 1972, 1800 m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 14.07.1972 - 10 U 16/72
Auszug aus BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Es führt unter Bezugnahme auf sein VersR 1973, 66 veröffentlichtes Urteil in einer anderen Rechtssache aus:. - RG, 19.05.1920 - V 129/19
Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen …
- RG, 19.08.1943 - III 67/43
Kann bei Zerstörung einer Sache neben der Erstattung ihres Verkehrswertes Ersatz …