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   BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78   

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https://dejure.org/1978,1443
BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78 (https://dejure.org/1978,1443)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78 (https://dejure.org/1978,1443)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1978 - AnwZ (B) 20/78 (https://dejure.org/1978,1443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Interesse der Rechtspflege auf dem Gebiet der Familiensachen - Befugnis eines Teils der im übergreifenden Bezirk eines gemeinsamen Familiengerichts als Eingangsgericht lokalisierten Rechtsanwälte - Die Einheit und Größe eines Landgerichtsbezirks hat eine gewiße Parallele ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 349
  • NJW 1979, 929
  • MDR 1979, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auszug aus BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78
    Das Fehlen der in § 24 BRAO vorausgesetzten allgemeinen Feststellung kann dem Beschwerdeführer jedoch nicht entgegengehalten werden, da der Antragsgegner - rechtlich zutreffend (vgl. BGHZ 47, 15) - der Auffassung ist, daß es der Rechtspflege dient, wenn die beim Amtsgericht Lauterbach zugelassenen Rechtsanwälte beim Familiengericht Alsfeld zugelassen werden.
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Auszug aus BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78
    Der Erlaß einer allgemeinen Feststellung im Sinne des § 24 BRAO ist nicht in das Ermessen der Landesjustizverwaltung gestellt (BGHZ 46, 380); sie hat vielmehr beim Vorliegen der Voraussetzungen der Vorschrift zu ergehen.
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 23/90

    Anspruch auf Zweitzulassung eines Rechtsanwalts bei Änderung des Gerichtsbezirks

    Die weitere Zulassung ist gemäß § 227 b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 227 a Abs. 2 BRAO jedoch nur möglich, wenn die Landesjustizverwaltung eine allgemeine Feststellung getroffen hat, daß die gleichzeitige Zulassung der von der Änderung der Gerichtsbezirke betroffenen Rechtsanwälte zur Vermeidung von Härten geboten ist, oder wenn eine solche Feststellung zwar nicht getroffen worden, die Justizverwaltung aber verpflichtet ist, sie zu erlassen (vgl. BGHZ 72, 349, 354).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 67/88

    Rechtsmittel

    Die weitere Zulassung ist gemäß § 227 b Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 227 a Abs. 2 BRAO indes nur möglich, wenn der Antragsgegner eine allgemeine Feststellung getroffen hat, daß die gleichzeitige Zulassung des Antragstellers beim Landgericht Ingolstadt zur Vermeidung von Härten geboten ist oder wenn eine solche Feststellung zwar nicht getroffen worden, der Antragsgegner aber verpflichtet ist, sie zu erlassen (vgl. BGHZ 72, 349, 354) [BGH 06.11.1978 - AnwZ B 20/78].
  • BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem benachbarten Landgericht - Zweitzulassung

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar; mußte die Antragsgegnerin die Feststellung treffen, so könnte der Antragsteller sie auch im vorliegenden Verfahren erstreiten (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 EGE XI 59, 60; BGHZ 72, 349, 355).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 13/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Da der Erlaß einer allgemeinen Feststellung nach § 227 b BRAO ebensowenig wie nach § 24 BRAO (BGHZ 47, 15 [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66]; 72, 349, 354) oder § 227 a (BGHZ 66, 288, 290) eine Ermessensentscheidung der Landesjustizverwaltung darstellt, sondern ergehen muß, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind, hat der Ehrengerichtshof den Antragsgegner zu Recht zum Erlaß der von ihm hinreichend abgegrenzten und Härtefälle ausgleichenden allgemeinen Feststellung verpflichtet.
  • OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97

    Örtliche Zuständigkeit - Änderung von Landkreisgrenzen sind in Sachsen

    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1978 (AnwZ 20/78 = NJW 1979, 929 ) liegt die Auffassung zugrunde, daß eine Neugliederung von Landkreisen die gerichtliche Zuständigkeit unberührt läßt.
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 21/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Bei der allgemeinen Feststellung nach § 24 BRAO handelt es sich, was der Senat ebenfalls in der genannten Entscheidung vom 19. Januar 1981 ausgeführt hat (vgl. auch BGHZ 72, 349, 354), um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
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