Rechtsprechung
BGH, 06.11.1985 - VIII ZR 14/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Versteigerung - Pfandsache - Zugesicherte Eigenschaft - Gewährleistung - Ausschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusicherung von Eigenschaften bei öffentlicher Versteigerung einer Pfandsache; Ausschluß der Gewährleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 96, 214
- NJW 1986, 836
- ZIP 1986, 313
- MDR 1986, 227
- JR 1986, 458
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79
Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines …
Auszug aus BGH, 06.11.1985 - VIII ZR 14/85
Die Konkretisierung des vom Gläubiger zur Versteigerung gebrachten Pfandes läßt sich nicht mit der Katalogbeschreibung bei der freiwilligen Versteigerung von Kunstwerken vergleichen, bei der - wenngleich in engen Grenzen - der erkennende Senat vor allem im Hinblick auf die vom Auktionator in Anspruch genommene eigene oder fremde (Expertise) Sachkunde für möglich gehalten hat, daß sie als Eigenschaftszusicherung anzusehen ist (BGHZ 63, 369, 372; Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, LM Nr. 3 zu § 9 AGBG = WM 1980, 529, 530 unter I. 3).Für den Fall einer Kunstauktion hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß der Versteigerer sich nicht auf die formularmäßige Freizeichnung berufen könne, wenn er selbst bei der Annahme des gefälschten Werkes die im gegenüber dem Ersteigerer (Käufer) obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat (Urteil vom 13. Februar 1980 aaO unter II. 4).
- BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60
Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb
Auszug aus BGH, 06.11.1985 - VIII ZR 14/85
§ 461 BGB ist eine spezielle Regelung, deren Einschränkung durch eine Generalklausel (hier: § 242 BGB) jedenfalls die Ausnahme bleiben muß (vgl. ähnlich BGHZ 38, 61, 65 f [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60]ür die Beurteilung der Zulässigkeit der Zuführung von Immissionen nach § 906 BGB;… allgemein MünchKomm/Roth 2. Aufl. § 242 Rdn. 245). - BGH, 21.12.1984 - V ZR 204/83
Auslegung des Zurückbehaltungsrechts aufgrund AGB der Sparkassen
Auszug aus BGH, 06.11.1985 - VIII ZR 14/85
Das Berufungsgericht (sein Urteil ist veröffentlicht in DB 1985, 807) geht davon aus, daß die Uhr jedenfalls mit einem Mangel im Sinn von § 459 BGB behaftet sei. - BGH, 15.01.1975 - VIII ZR 80/73
Jawlensky - Kunsthandel, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § …
Auszug aus BGH, 06.11.1985 - VIII ZR 14/85
Die Konkretisierung des vom Gläubiger zur Versteigerung gebrachten Pfandes läßt sich nicht mit der Katalogbeschreibung bei der freiwilligen Versteigerung von Kunstwerken vergleichen, bei der - wenngleich in engen Grenzen - der erkennende Senat vor allem im Hinblick auf die vom Auktionator in Anspruch genommene eigene oder fremde (Expertise) Sachkunde für möglich gehalten hat, daß sie als Eigenschaftszusicherung anzusehen ist (BGHZ 63, 369, 372; Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, LM Nr. 3 zu § 9 AGBG = WM 1980, 529, 530 unter I. 3).