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   BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86   

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https://dejure.org/1986,1822
BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86 (https://dejure.org/1986,1822)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1986 - 4 StR 580/86 (https://dejure.org/1986,1822)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1986 - 4 StR 580/86 (https://dejure.org/1986,1822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an einen Geschäftspartner - Festlegung des Zeitpunkts der Beendigung des Versuchs - Rüchtritt vom unbeendeten Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 146

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Von einem Fehlschlag wäre nur auszugehen, wenn die Tat des Verschaffens von Falschgeld nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette hätte vollendet werden können (BGH JZ 1986, 963, 964).

    Es läge ein einheitlicher - unbeendeter - Versuch vor (BGH JZ 1986, 963, 964), von dem der Angeklagte straffrei hätte zurücktreten können, nämlich dadurch, daß er sich, wie seiner Einlassung zu entnehmen ist, freiwillig "von dem Geschäft zurückgezogen" hätte (UA 5).

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Zwar kann der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch durch Übergabe an einen Eingeweihten vollendet werden (BGHSt 29, 311), dies aber nur dann, wenn die Übergabe an den Eingeweihten der erste Schritt der Weiterleitung des Falschgeldes in die Hände Argloser sein sollte und auch tatsächlich war (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84 - insoweit in StV 1985, 146 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    In Abkehr von dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof in den in BGHSt 31, 170, 176; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]und in JR 1986, 423 abgedruckten Entscheidungen auf den Standpunkt gestellt, daß es für die Abgrenzung der genannten Fallgruppen auf den "Rücktrittshorizont" nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung ankommt.
  • BGH, 07.05.1985 - 2 StR 60/85

    Strafbarkeit wegen versuchter Geldfälschung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Er hat deshalb die Tat der Verschaffung von Falschgeld nicht nur vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1985 - 2 StR 60/85), sondern versucht (§ 146 Abs. 1 Nr. 2, §§ 22, 23 StGB).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Denn der Versuch, das in der Absicht des Inverkehrbringens verschaffte Falschgeld absichtsgemäß zu verwenden, setzt die vollendete Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB voraus (BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Zwar kann der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch durch Übergabe an einen Eingeweihten vollendet werden (BGHSt 29, 311), dies aber nur dann, wenn die Übergabe an den Eingeweihten der erste Schritt der Weiterleitung des Falschgeldes in die Hände Argloser sein sollte und auch tatsächlich war (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84 - insoweit in StV 1985, 146 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    Der Akt des Verschaffens von Falschgeld und der Versuch des Inverkehrbringehs nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellen deshalb einen einheitlichen - da § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB vollendet ist, nicht einen versuchten - Verstoß gegen § 146 StGB dar (BGH NStZ 1986, 503).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
    In Abkehr von dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof in den in BGHSt 31, 170, 176; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]und in JR 1986, 423 abgedruckten Entscheidungen auf den Standpunkt gestellt, daß es für die Abgrenzung der genannten Fallgruppen auf den "Rücktrittshorizont" nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung ankommt.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.

    Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Solche Bemühungen sind nicht geeignet, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen; sie führen im Gegenteil dazu, daß der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird (vgl. zur Überlassung von Falschgeld an einen V-Mann der Polizei BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

    Deshalb kommt es hier nicht darauf an, daß das Landgericht auch nicht bedacht hat, daß die Übergabe von Falschgeld an eine polizeiliche "Vertrauensperson" lediglich eine versuchte Straftat nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB darstellt, wenn - was die hier getroffenen Feststellungen nahelegen - diese von vorneherein entschlossen ist, das Falschgeld der zuvor informierten Polizei auszuhändigen und tatsächlich auch so verfährt (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
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