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   BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91   

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BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91 (https://dejure.org/1991,962)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1991 - 2 StR 342/91 (https://dejure.org/1991,962)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1991 - 2 StR 342/91 (https://dejure.org/1991,962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung - Sachaufklärungspflicht - Anforderungen an Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 141
  • StV 1992, 216
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Diese hat er auch nicht etwa im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems (vgl. BGHSt 33, 122 f.) ausgeführt, ohne dazu jeweils einen neuen Entschluß fassen zu müssen.
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Soweit der Beschwerdeführer meint, das Landgericht hätte die Richter des Landgerichts Roermond vernehmen und die Akten der dortigen Staatsanwaltschaft beiziehen müssen, ist die damit erhobene Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) nicht ordnungsgemäß ausgeführt und deshalb unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); denn die Revision teilt nicht mit, welches zusätzliche, über das bereits Erwiesene und Wahrunterstellte hinausgehende Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre, obgleich das zur ordnungsgemäßen Ausführung der Rüge gehört hätte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, KK-Pikart, StPO 2. Aufl. § 344 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Zwar muß ein Zeuge, der sich im Ausland aufhält, in der Regel förmlich geladen werden, bevor er als unerreichbar angesehen werden kann; doch ist die Ladung entbehrlich, wenn sie von vornherein zwecklos erscheint (BGH GA 1965, 209; BGH StV 1985, 267; BGHSt 35, 216 [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]; BGHR StPO 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 164/81

    Widerspruch der Urteilsgründe zu der zuvor vorgenommenen Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Der Einwand der Revision, bei der Bewertung des von einer kommissarischen Vernehmung zu erwartenden Beweisergebnisses hätte die "im Rechtshilfeverkehr mit den Niederlanden übliche Praxis der Teilnahme- und Befragungsmöglichkeiten" der "deutschen Prozeßbeteiligten" berücksichtigt werden müssen, verfängt nicht; denn das Tatgericht war auch unter dem Gesichtspunkt der ihm obliegenden Sachaufklärung ( 244 Abs. 2 StPO) nicht verpflichtet, sich mit seinen Mitgliedern in die Niederlande zu begeben, um dort an einer Vernehmung des Zeugen teilzunehmen (BGH StV 1981, 601; BGHR StPO 244 Abs. 2 Auslandszeuge 2).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Aussage eines solchen Zeugen besondere Vorsicht am Platze; handelt es sich bei den Angaben, die er bezeugt, um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 (385 f); 33, 83 (88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]); 33, 178 (181 f); 36, 159 (166 f)).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Aussage eines solchen Zeugen besondere Vorsicht am Platze; handelt es sich bei den Angaben, die er bezeugt, um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 (385 f); 33, 83 (88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]); 33, 178 (181 f); 36, 159 (166 f)).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Zwar muß ein Zeuge, der sich im Ausland aufhält, in der Regel förmlich geladen werden, bevor er als unerreichbar angesehen werden kann; doch ist die Ladung entbehrlich, wenn sie von vornherein zwecklos erscheint (BGH GA 1965, 209; BGH StV 1985, 267; BGHSt 35, 216 [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]; BGHR StPO 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11).
  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Dieser Vorgang, der weder in der unverändert zugelassenen Anklage erwähnt wird noch im Wege einer Nachtragsanklage zur gerichtlichen Prüfung gestellt worden ist, durfte nur dann Gegenstand des Urteils sein, wenn er mindestens mit einem der angeklagten Fälle eine fortgesetzte Tat bildete (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 10).

    Ein solcher liegt vielmehr nur dann vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilaktes gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5, 10).

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    c) Es lagen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass oder weshalb eine Überstellung des in Frankreich in Haft befindlichen Zeugen zum Zwecke seiner Vernehmung durch das Tatgericht (Art. 11 EuRhÜbk) nicht möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 -, NStZ 1992, 141; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auch andere Umstände können Bedeutung gewinnen - so insbesondere seine Bereitschaft, in der Hauptverhandlung zu erscheinen und auszusagen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11, 12; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 79, 80).
  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

    a) Die weitergehende, gegen den Schuldspruch wegen schweren Menschenhandels (in zwei tateinheitlichen Fällen) und erpresserischen Menschenraubs (III 1 und 2 der Urteilsgründe) gerichtete Revision des Angeklagten D, die auf eine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und sachlichrechtliche Beweisanforderungen gestützt wird, bleibt insoweit ebenfalls unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO, weil das Landgericht die den Aussagen der Verhörspersonen entnommenen belastenden Umstände durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb deren Aussagen hinreichend bestätigt sah (vgl. BGHSt 46, 93, 106; 42, 15, 25; BGHR StPO § 261 Zeuge 13).
  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 543/02

    Vergewaltigung (Gewaltanwendung); Vernehmung (Zeuge vom Hörensagen;

    Das Landgericht verkennt nicht, daß Angaben, die nicht durch Anhörung des tatund sachnächsten Zeugen, sondern nur durch die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen", wie hier der polizeilichen Vernehmungsbeamtin, vermittelt sind, nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 261 Zeuge 13 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98

    Versuchter Diebstahl; Verabredung zur schweren Brandstiftung; Unerlaubter Besitz

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 592/91

    Verlesung der polizeilichen Vernehmung eines in den Niederlanden inhaftierten

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