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   BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11   

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https://dejure.org/2013,30013
BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11 (https://dejure.org/2013,30013)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - KZR 61/11 (https://dejure.org/2013,30013)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - KZR 61/11 (https://dejure.org/2013,30013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Für den normativen Rechtsbegriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 81 Abs. 4 GWB 2007 gelten, soweit hier von Interesse, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgende Grundsätze (vgl. zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des europäischen Rechts zuletzt BGH, Urteil vom 6.11.2012 - KZR 61/11, Rn. 51 - VBL-Gegenwert, wo ausgeführt ist, dass wegen der vom Gesetzgeber bezweckten Angleichung des nationalen Kartellrechts an das europäische Kartellrecht bei der Auslegung des nationalen Kartellrechts das europäische Kartellrecht - und damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu berücksichtigen ist.):.
  • BGH, 22.08.2019 - VII ZR 115/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Pauschale im Sinne von § 288

    Entgeltforderungen im Sinne von § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB sind - in Übereinstimmung mit der Zahlungsverzugsrichtlinie - Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (vgl. näher BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 61/11 Rn. 73 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09 Rn. 10-12, NJW 2010, 3226; Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08 Rn. 23, NJW 2010, 1872; siehe auch BT-Drucks. 18/1309, S. 19).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

    Selbst wenn man - trotz der teilweisen Zurückverweisung - bereits die Entscheidung des BGH vom 06.11.2013 (Az.: KZR 61/11) als "rechtskräftige Entscheidung" im Sinne der MPV sehen wolle, seien die klagweise geltend gemachten Forderungen der Kläger zu 1. bis 19. nicht verjährt, da die hiesige Klage bereits am 22.12.2014 und somit noch vor dem 31.12.2014 zugestellt worden sei.
  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden

    Unerheblich ist daher, dass in den beiden Musterverfahren gegen die Beklagte rechtskräftig entschieden wurde, die Beklagte habe keinen Anspruch auf die nach § 23 VBLS aF verlangten Gegenwerte (BGH, Urteile vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 und KZR 61/11, juris, sowie zur Vollstreckungsgegenklage OLG Karlsruhe, Urteile vom 9. März 2016 - 6 U 185/14, 6 U 67/15 und 6 U 87/16, unveröffentlicht).

    (b) Zusätzlich führt die vereinbarte Interventionswirkung dazu, dass zu Lasten der an der Prozessvereinbarung beteiligten Kläger feststeht, dass die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten, dass eine Neuregelung des Gegenwerts im Satzungsänderungsverfahren auch für bereits beendete Beteiligungen möglich sein soll (vgl. für die Klägerinnen zu 13 und 18: BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 61/11, juris Rn. 80 f.; BGHZ 199, 1 Rn. 76 f. - VBL-Gegenwert I, jeweils unter Bezugnahme auf BGHZ 195, 93 Rn. 80 f.).

    Die Urteile vom 14. Dezember 2011 waren durch den Bundesgerichtshof hinsichtlich der Zinsen nur insoweit aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden, "als die Widerklage hinsichtlich der Zinsen auch mit dem Teil abgewiesen worden ist, der eine Zinshöhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nicht übersteigt" (vgl. BGHZ 199, 1 - VBL-Gegenwert I; BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 61/11, juris).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Für den normativen Rechtsbegriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 81 Abs. 4 GWB 2007 gelten, soweit hier von Interesse, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgende Grundsätze (vgl. zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des europäischen Rechts zuletzt BGH, Urteil vom 6.11.2012 - KZR 61/11, Rn. 51 - VBL-Gegenwert, wo ausgeführt ist, dass wegen der vom Gesetzgeber bezweckten Angleichung des nationalen Kartellrechts an das europäische Kartellrecht bei der Auslegung des nationalen Kartellrechts das europäische Kartellrecht - und damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu berücksichtigen ist.):.
  • OLG Nürnberg, 26.07.2017 - 2 U 17/17

    Keine Berufung auf Treu und Glauben bei mangelnder eigener Vertragstreue

    Denn Entgeltforderungen sind Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (BGH, Urteil vom 06.11.2013 - KZR 61/11, juris Rn. 73).
  • BGH, 20.05.2021 - VII ZR 38/20

    Zahlungsverzug des Schuldners: Voraussetzungen der Verzugskostenpauschale bei

    Entgeltforderungen im Sinne von § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB sind - in Übereinstimmung mit der Zahlungsverzugsrichtlinie - Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013- KZR 61/11 Rn. 73 juris; Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09 Rn. 12,NJW 2010, 3226; Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08 Rn. 23, NJW 2010, 1872).
  • BGH, 14.11.2017 - KZR 43/15

    Kartellrecht: Verzinsung von Kartellschadensersatzansprüchen aus der Zeit vor

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat dieses Berufungsurteil mit Urteil vom 6. November 2013 (KZR 61/11, juris) insoweit aufgehoben, als die Widerklage hinsichtlich der Zinsen auch mit dem Teil abgewiesen worden ist, der eine Zinshöhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nicht übersteigt.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

    Für den normativen Rechtsbegriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 81 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB 2007 gelten, soweit hier von Interesse, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgende Grundsätze (vgl. zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des europäischen Rechts zuletzt BGH, Urteil vom 06.11.2012 - KZR 61/11, Rn. 51 - VBL-Gegenwert, wo ausgeführt ist, dass wegen der vom Gesetzgeber bezweckten Angleichung des nationalen Kartellrechts an das europäische Kartellrecht bei der Auslegung des nationalen Kartellrechts das europäische Kartellrecht - und damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu berücksichtigen ist.):.
  • VK Bund, 20.01.2015 - VK 1-110/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013, KZR 61/11).
  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 23.01.2015 - VK 1-122/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 22.01.2015 - VK 1-112/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

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