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   BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15   

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https://dejure.org/2018,38558
BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15 (https://dejure.org/2018,38558)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2018 - XI ZR 17/15 (https://dejure.org/2018,38558)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2018 - XI ZR 17/15 (https://dejure.org/2018,38558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Insolvenzverwalter teilweise aufgenommene und teilweise zurückgenommen Klage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02

    Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15
    Ist hingegen - wie hier durch wirksame Aufnahme hinsichtlich § 985 BGB - neben den Kosten auch noch über einen Teil der Hauptsache zu entscheiden, so ist die Kostenentscheidung bloße Nebenentscheidung, die eine Unterbrechung nach §§ 240, 249 Abs. 2 ZPO nicht begründen kann (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2005 - XII ZR 233/02, DZWIR 2005, 253; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 240 Rn. 27).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 86/86

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme trotz Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15
    Nachdem der Kläger den nach dem Teilurteil vom 9. Januar 2018 noch anhängigen Teil der Revision - ungeachtet der fortdauernden Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO wirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - III ZR 86/86, juris Rn. 2 f. und vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, WM 2017, 1611 Rn. 24) - zurückgenommen hat, muss im Revisionsverfahren nur noch über die Kosten entschieden werden.
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15
    Auch der Sinn und Zweck des § 240 ZPO, dem Insolvenzverwalter genügend Zeit zu geben, sich mit dem Gegenstand des Rechtsstreits vertraut zu machen und zu entscheiden, ob es nötig und zweckmäßig ist, das Verfahren zu betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - IX ZR 332/12, WM 2013, 1472 Rn. 15 mwN), rechtfertigt die Fortdauer der Unterbrechung hinsichtlich der Kostenentscheidung hier nicht.
  • BGH, 20.06.2017 - VI ZB 55/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15
    Nachdem der Kläger den nach dem Teilurteil vom 9. Januar 2018 noch anhängigen Teil der Revision - ungeachtet der fortdauernden Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO wirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - III ZR 86/86, juris Rn. 2 f. und vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, WM 2017, 1611 Rn. 24) - zurückgenommen hat, muss im Revisionsverfahren nur noch über die Kosten entschieden werden.
  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15

    Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - XI ZR 17/15
    Hinsichtlich des wirksam aufgenommenen Teils hat der Senat mit Teilurteil vom 9. Januar 2018 (WM 2018, 657, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) auf die Revision des Klägers das Berufungsurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ein Anspruch des Klägers auf Herausgabe des Inhabergrundschuldbriefs verneint worden ist und - einen Herausgabeanspruch aus § 1223 Abs. 1 BGB hat der Senat selbst verneint - die Sache zur Prüfung eines Herausgabeanspruchs aus § 985 BGB gemäß § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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