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   BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65   

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https://dejure.org/1965,1277
BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65 (https://dejure.org/1965,1277)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1965 - 4 StR 558/65 (https://dejure.org/1965,1277)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1965 - 4 StR 558/65 (https://dejure.org/1965,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsfragen bei der Besetzung des Revisionsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 303
  • NJW 1966, 510
  • MDR 1966, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62

    Anerkennung eines Verfahrens vor der ohne Landgerichtsdirektor besetzten

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65
    Zu einer anderen Auffassung nötigt auch nicht die Entscheidung BGHSt 18, 176.
  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Deshalb ist es im vorliegenden Fall auch nicht erforderlich, auf die Urteile DRiZ 1966, 93 und vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - einzugehen.
  • BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67

    Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit

    Die Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. und 23. November 1965 (1 StR 416/65 und 1 StR 495/65; s. DRiZ 1966, 93) nötigen den Senat nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen.
  • LG Göttingen, 25.03.2004 - 2 O 14/04

    Schadensersatz für rechtswidrig und schuldhaft mangelhaft erteilte Auskünfte

    Allerdings können Untreuehandlungen zum Nachteil auch der Gesellschafter dann anzunehmen sein, wenn in Folge einer lückenhaften oder falschen Buchführung oder Abrechnung wahrscheinlich ist, dass begründete Ansprüche nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 20, 303 {304}).
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht

    Im Falle der auswärtigen Strafkammer hat es sogar unter Durchbrechung der in § 62 Abs. 2 GVG getroffenen Bestimmung dem Präsidium die Aufgabe der Bestellung des ordentlichen Vorsitzenden belassen (§ 78 Abs. 2 Satz 2 GVG; BGHSt 20, 303), obwohl dieser stete ein Direktor sein muß (BGHSt 18, 176).
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