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   BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68   

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https://dejure.org/1968,648
BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68 (https://dejure.org/1968,648)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68 (https://dejure.org/1968,648)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - RiZ(R) 8/68 (https://dejure.org/1968,648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Richters gegen Maßnahmen der Dienstaufsichtsbehörde - Rundverfügungen über die unmittelbare Auskunftserteilung - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 193
  • NJW 1969, 1302
  • MDR 1969, 306
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68
    Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise in einem schwebenden Verfahren diese Amtshilfe zu gewähren ist, ist aber richterliche Tätigkeit, die nicht dem Bereich äußerer Ordnung zugehört (BGHZ 42, 163, 172) [BGH 23.10.1963 - RiZ 1/62] und deshalb der Unabhängigkeitsgarantie des § 25 DRiG untersteht, also nur an Gesetz und Recht gebunden ist.
  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65

    Dienstaufsicht und Unabhängigkeit des Richters

    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 26 Abs. 3 DRiG ist zulässig, wenn ein Richter eine von einer Dienstaufsichtsbehörde ausgehende, ihn betreffende Maßnahme mit der Behauptung beanstandet, sie beeinträchtige seine Unabhängigkeit (BGHZ 46, 66, 68) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65].
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 VA 2/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weitergabe von Aktenbestandteilen aus einem

    Die Entscheidung darüber, ob in schwebenden Verfahren im Wege der Amtshilfe Auskünfte aus den Gerichtsakten zu erteilen sind, ist richterliche Tätigkeit, die nicht dem Bereich äußerer Ordnung zugehört und deshalb der Unabhängigkeitsgarantie untersteht (BGHZ 51, 193 ff.; Holch ZZP 87 -1974-, S. 14/19, 22-25; Dörner NZA 1989, S. 950/951; Zöller-Greger a.a.O., § 299 Rdnr. 8).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    Der Richter entscheidet allerdings insoweit auch als Vertreter der rechtsprechenden Gewalt gegenüber anderen Behörden im Rahmen der ersuchten Amtshilfe (so BGHZ 51, 193; BayerOLG, FamRZ 1989, 33).
  • OLG Bremen, 15.09.2017 - 5 W 26/17
    Einen allgemeinen Auskunftsanspruch eines Dritten über Inhalt oder Beteiligte von Gerichtsverfahren kennen weder die ZPO noch das FamFG (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 1968 - RiZ (R) 8/68 -, BGHZ 51, 193-198).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 3 VA 4/08

    Gewährung von Akteneinsicht (hier: an das Sozialgericht) im Wege der Amtshilfe

    Die Entscheidung darüber, ist richterliche Tätigkeit, die der Unabhängigkeitsgarantie untersteht, also nur an Gesetz und Recht gebunden ist (BGHZ 51, 193; Zöller-Greger a.a.O. § 299 Rdz. 8).
  • BGH, 19.09.1986 - RiZ(R) 1/86

    Geschäftsprüfung des richterlichen Dienstes

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem in BGHZ 51, 193 entschiedenen.
  • KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14

    Akteneinsicht: Zuständigkeit für Akteneinsichtsersuchen einer Behörde im Wege der

    Soll in einem laufenden Verfahren - wie hier in dem Betreuungsverfahren - im Wege der Amtshilfe einer (nicht am Verfahren beteiligten) Behörde - wie hier dem Polizeipräsidenten - Akteneinsicht gewährt oder Auskunft aus den Akten erteilt werden, ist der das Verfahren führende Richter für die Entscheidung über die Amtshilfe zuständig (BGHZ 51, 193, 197; OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1871, 1872; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 299 Rn. 8); die Entscheidung, ob und in welcher Weise in einem schwebenden Verfahren Amtshilfe zu gewähren ist, ist richterliche Tätigkeit im Rahmen der Aktenführung, die nicht dem Bereich der Justizverwaltung angehört (BGHZ, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 06.12.1991 - 20 VA 13/91
    »Das Gesetz regelt nicht, ob, unter welchen Voraussetzungen und wem in einem schwebenden Zwangsversteigerungsverfahren das Gericht mündlich oder schriftlich Auskünfte aus den Gerichtsakten zu erteilen hat (so für den Zivilprozeß: BGHZ 51, 193,197).
  • LG Magdeburg, 29.03.1996 - 3 T 201/96

    Recht auf Einsichtnahme in ein Sachverständigengutachten i.R.e.

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