Rechtsprechung
BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
- Telemedicus
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtsberatung in den Medien - Wie bitte?!
- Wolters Kluwer
Revision - Unlauterer Wettbewerb - Fernsehen - Öffentliche Berichterstattung - Rechtsbesorgung - RTL - Wie bitte - Mahn-Man - Rundfunk-Freiheit - Meinungsfreiheit - Unterlassungsanspruch
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Wie bitte? / Wie bitte
Art. 5 Abs. 1 GG
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob eine Fernsehsendung über rechtliche Streitfälle von Mitbürgern eine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellt
- Judicialis
UWG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
"Wie bitte?!"; Rechtsberatung durch öffentliche Berichterstattung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsberatung - Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen im Fernsehen mit dem Rechtsberatungsgesetz
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Rechtsberatungsgesetz - zu einer Fernsehsendung, die Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen hilft
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2002, 195 - urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
"ZDF, RTL, BR Anwälte in Kooperation?” oder "Verstoßen Ratgebersendungen gegen das RechtsberatungsG?”
- beck.de (Kurzinformation)
Grundsatzentscheidungen zu TV-Ratgeber-/Verbrauchersendungen
Verfahrensgang
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99
- BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1264/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2879
- MDR 2002, 1204
- GRUR 2002, 993
- WM 2002, 2030
- DVBl 2002, 1291 (Ls.)
- BB 2002, 1510
- K&R 2002, 498
- afp 2002, 423
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbenermittler und Rechtsberatung
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muß ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 994 = WRP 2002, 970 - Wie bitte?!, m.w.N.).Erforderlich ist vielmehr eine abwägende Beurteilung des jeweils beanstandeten Verhaltens danach, ob es sich bei ihm um Rechtsbesorgung oder um eine Tätigkeit handelt, die ohne Beeinträchtigung ihrer Qualität oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater auch von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 62/96, GRUR 1998, 956, 957 = WRP 1998, 976 - Titelschutzanzeigen für Dritte;… Urt. v. 30.3.2000 - I ZR 289/97, GRUR 2000, 729, 730 = WRP 2000, 727 - Sachverständigenbeauftragung; BGH GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!, jeweils m.w.N.).
- BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH, Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 995 = WRP 2002, 970 - Wie bitte?!; BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler).Dabei sind die öffentlichen Belange (Sicherung der Qualität der Dienstleistung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege), die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler).
- OLG München, 22.05.2019 - 15 U 148/19
Zulässigkeit der Klage bei Fehlen der Anspruchsbegründung im Termin zur …
Hat ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form als Urteil oder Beschluss erlassen, dann darf der Fehler des Gerichts nicht zu Lasten der Parteien gehen; deshalb ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Grundsatz der Meistbegünstigung: BGHZ 40, 265; 98, 362; BGH NJW 97, 1448; MDR 2002, 1204; Schenkel MDR 2003, 136; Althammer/Löhnig NJW 2004, 1567;… Zöller/Heßler, vor §§ 511-541, Rdnr. 30).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 4 U 109/10
Erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung durch eine Bank als …
Als erlaubte Nebenleistung anzusehen ist eine Rechtsdienstleistung, die auch andere Dienstleister ohne Beeinträchtigung der Qualität der Dienstleistung oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater erfüllen können (vgl. BVerfG, GRUR 1998, 556 - Patentgebührenüberwachung; BGH, GRUR 1998, 556, 560 - Titelschutzanzeigen für Dritte; BGH, GRUR 2000, 729; 730 - Sachverständigenbeauftragung; BGH, GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!, BGH, GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler, BGH, GRUR 2005, 604, 606 - Fördermittelberatung). - BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05
Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine …
Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH, Urteile vom 6. Dezember 2001 - I ZR 316/98, WM 2002, 2017, 2021 und I ZR 101/99, WM 2002, 2030, 2032, vom 13. März 2003 - I ZR 143/00, WM 2003, 2000, 2002 und vom 11. November 2004 - I ZR 213/01, WM 2005, 412, 414). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02
Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH, Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 101/99, GRUR 2002, 993, 995 = WRP 2002, 970 - Wie bitte?!; BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler).Dabei sind die öffentlichen Belange (Sicherung der Qualität der Dienstleistung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege), die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler).
- BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen …
Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH, BB 2002, S. 1510; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2002 - 1 BvR 1263/02 - nicht zur Entscheidung angenommen). - BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
Zur Anwendbarkeit von RBerG Art 1 § 1, UWG § 1 auf eine Fernseh- und eine …
Die Beschwerdeführerin macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2001 (BGH, NJW 2002, S. 2879 [2880]) in einem weiteren Schriftsatz geltend, dass die dort vorgenommene, auch das vorliegend angegriffene Urteil des Oberlandesgerichts ausdrücklich einbeziehende Bewertung von Ankündigungen verfehlt sei.Eine Rechtsbesorgung ist nicht schon bei jeder Tätigkeit gegeben, die auf die Verwirklichung oder Gestaltung konkreter Rechte gerichtet ist (…vgl. BGH, NJW 2002, S. 2877 f.; NJW 2002, S. 2879 f.;… NJW 2002, S. 2880 f.;… NJW 2002, S. 2882 f.;… NJW 2002, S. 2884 f.).
Der Reporter Attila nutzte die Wirkung öffentlicher Medienberichterstattung, um die angesprochenen Unternehmen zu einem Entgegenkommen zugunsten der Eheleute R. zu bewegen (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, NJW 2002, S. 2879 [2880]).
- BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98
Zur Anwendbarkeit des RBerG auf Fernsehsendungen
Eine Rechtsbesorgung ist nicht schon bei jeder Tätigkeit gegeben, die auf die Verwirklichung oder Gestaltung konkreter Rechte gerichtet ist (…vgl. BGH, NJW 2002, S. 2877 f.; NJW 2002, S. 2879 f.;… NJW 2002, S. 2880 f.;… NJW 2002, S. 2882 f.;… NJW 2002, S. 2884 f.).So ist zu klären, ob die Rechtsdurchsetzung im Zentrum des Verhaltens steht, insbesondere ob der Handelnde unmittelbar auf rechtlichem Gebiet tätig wird oder ob es sich schwerpunktmäßig um eine journalistische Bearbeitung eines Problemfalles mit dem Ziel der Ausstrahlung der Sendung im Rahmen des Rundfunkprogramms handelt (…vgl. BGH, NJW 2002, S. 2877 [2878]; NJW 2002, S. 2879 [2880]).
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18
Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis
Deshalb ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (BGH NJW 1997, 1448; BGH MDR 2002, 1204; BGH MDR 2018, 615;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 vor § 511 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen …
- BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1264/02
Keine Verletzung von Grundrechten durch Abweisung einer von einem Rechtsanwalt …
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
- OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07
Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten …
- OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
Pflichten des Treuhänders im Falle der Nichtigkeit der Abrede; Rückzahlung …
- OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08
Auslegung eines Projektsteuerungsvertrages hinsichtlich der Pflichten des …
- OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01
Wirkung eines wegen unzulässiger Rechtsberatung nichtigen Treuhandvertrages auf …
- OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
"Hilfe bei vorbereitenden Maßnahmen zur Schuldensanierung" kein Verstoß gegen das …
- OLG Köln, 11.04.2019 - 4 U 71/18
Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld
- OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
Schadensersatz; Geschäftsbesorgungsvertrag: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das …
- KG, 12.05.2005 - 5 Ws (B) 180/05
Unerlaubte Rechtsberatung: Abgrenzung zwischen wirtschaftsberatender und …
- LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbenermittlers
- LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
Unerlaubte Rechtsberatung: Unwirksamkeit eines zum Erwerb eines …