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   BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07   

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https://dejure.org/2007,8811
BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07 (https://dejure.org/2007,8811)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - 5 StR 392/07 (https://dejure.org/2007,8811)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 5 StR 392/07 (https://dejure.org/2007,8811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 223 StGB; § 229 StGB; § 261 StPO; § 16 Abs. 1 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft lückenhafte Beweiswürdigung (selektive Konstanzprüfung bei Zeugenaussagen); Erlaubnistatumstandsirrtum (Erlaubnistatbestandsirrtum; Entfallen des Vorsatzes analog § 16 Abs. 1 StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens von Notwehr im Verlaufe einer Messerstecherei; Voraussetzungen der Nothilfe; Heranziehung des Grundsatzes in dubio pro reo

  • Judicialis

    StGB § 16 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 32 Abs. 2; ; StGB § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 § 32
    Irrtümliche Annahme einer Notwehrlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    Das im Blick auf die Aussage des nicht vorvernommenen Zeugen H. vom Landgericht bisher angenommene Glaubhaftigkeitsdefizit wegen der fehlenden Möglichkeit, eine glaubhaftigkeitssteigernde Konstanzprüfung vornehmen zu können (vgl. BGHSt 45, 164, 172), erscheint bedenklich, weil das Landgericht bei den übrigen Zeugen eine solche Prüfung nicht erkennbar vorgenommen hat.
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    Hinsichtlich des Herzstichs hätte eine Einschränkung eines dem Angeklagten zustehenden Notwehrrechts nach einer Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalles nach den von BGH NStZ 2002, 425, 426 f.; BGH StraFo 2006 aaO S. 81 (jeweils m.w.N.) dargelegten Maßstäben erwogen werden müssen.
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    b) Bei irriger Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts durch den Angeklagten wäre der Vorsatz wegen eines Irrtums nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB analog entfallen (vgl. BGHSt 45, 378, 384), indes eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in den Blick zu nehmen gewesen (vgl. BGH aaO).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    c) Bei der Annahme einer (objektiven) Nothilfelage für den bloßen Einsatz von Körperkräften hätte der Messereinsatz auch unter den Voraussetzungen des § 33 StGB schuldlos bleiben können (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 4 und 5), was wiederum die Annahme von Notwehr hinsichtlich des Herzstichs grundsätzlich nicht gehindert hätte (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 32 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    Diese Wertung beruht auf einer nicht eindeutigen Tatsachengrundlage, weil die dahingehende Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft lückenhaft ist (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    c) Bei der Annahme einer (objektiven) Nothilfelage für den bloßen Einsatz von Körperkräften hätte der Messereinsatz auch unter den Voraussetzungen des § 33 StGB schuldlos bleiben können (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 4 und 5), was wiederum die Annahme von Notwehr hinsichtlich des Herzstichs grundsätzlich nicht gehindert hätte (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 32 Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07
    a) Hätte für den Angeklagten objektiv keine Nothilfelage bestanden, wäre die Rechtfertigung für den Stich ins Gesäß und ferner möglicherweise auch für den nachfolgenden Herzstich - hier unter dem Gesichtspunkt einer Vorsatzprovokation (vgl. BGH StraFo 2006, 79, 80 m.w.N.) - entfallen.
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    b) Soweit das Landgericht in seinen Feststellungen (UA S. 9) die Fassung einer Tötungsabsicht für den Zeitpunkt unmittelbar nach der gegen die Mutter des Angeklagten gerichteten Todesdrohung des B. annimmt, beruht dies auf einer unklaren Beweisgrundlage (vgl. BGH NJW 2007 aaO; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 5 StR 392/07).
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