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   BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11   

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https://dejure.org/2011,5238
BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11 (https://dejure.org/2011,5238)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2011 - 4 StR 554/11 (https://dejure.org/2011,5238)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 4 StR 554/11 (https://dejure.org/2011,5238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens zumindest des Bewusstseins bzgl. der Tatbestandsmerkmale für eine Verurteilung bzgl. Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Vorliegens zumindest des Bewusstseins bzgl. der Tatbestandsmerkmale für eine Verurteilung bzgl. Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11
    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (BGH, Urteil vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281; Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11
    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (BGH, Urteil vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281; Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    aa) Eine tätergleich zu bestrafende Anstiftung (§ 26 StGB) zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen (BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlußbildung dazu veranlaßt, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewußtsein handelt, daß sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 4 StR 554/11; BGH, NStZ-RR 2013, 281; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
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