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   BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12   

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https://dejure.org/2012,44425
BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12 (https://dejure.org/2012,44425)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - V ZB 80/12 (https://dejure.org/2012,44425)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - V ZB 80/12 (https://dejure.org/2012,44425)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 765a ZPO, Art 2 Abs 2 GG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen Suizidgefahr des eine ärztliche Behandlung ablehnenden Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei ernsthaft geäußerter Suizidabsicht des Schuldners auf Grund psychischer Erkrankung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versagung des Zuschlags bei Selbstmordgefahr des Schuldners; Räumungsvollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung der Suizidgefahr des Schuldners trotz dessen Ablehnung von Thearapiemaßnahmen

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen Suizidgefahr des eine ärztliche Behandlung ablehnenden Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf vorläufige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens und Versagung des Zuschlags eines Meistbietenden für ein Haus bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung (hier: Gefahr einer Selbsttötung)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung wegen Suizidgefahr des Schuldners?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung trotz Suizidgefahr?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei ernsthafter Suizidgefahr der Vollstreckungsschuldnerin ist Zuschlagsbeschluss ohne Abwägung der Gesamtumstände aufzuheben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung trotz Suizidgefahr des Schuldners?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 628
  • NZM 2013, 162
  • ZMR 2014, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Im Rahmen dieser Abwägung ist zugleich zu prüfen, ob der Gefahr für das Leben des Schuldners auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 393, 395 Rn. 52).

    a) Es werden zunächst Feststellungen dazu zu treffen sein, ob aufgrund des Eigentumsverlusts durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses (und nicht erst aufgrund drohender Zwangsräumung; vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 393, 395 Rn. 52 u. 396 Rn. 62) ernsthaft mit einem Suizid der Schuldnerin zu rechnen ist.

    Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösenden Moment (Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 393, 397 Rn. 68).

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Die im Rahmen von § 765a ZPO erforderliche Abwägung kann nämlich nicht abstrakt erfolgen, sondern muss stets anhand der Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall betroffenen Interessen und Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung vorgenommen werden (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 659; NJW 2004, 49 zu II. 1. b).

    In besonders gelagerten Einzelfällen kann sie deshalb dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658).

    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 659).

  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 8).

    b) Ferner hat es beachtet, dass Beweisangeboten des Schuldners zu seinem Vorbringen, ihm drohten durch die Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, im Hinblick auf die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG besonders sorgfältig nachzugehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, aaO, Rn. 11) und deshalb ein fachärztliches Gutachten zu der von der Schuldnerin behaupteten Suizidgefahr eingeholt.

    Die Unfähigkeit, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, verdient auch dann Beachtung, wenn ihr kein Krankheitswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 9).

  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 11/80

    Abweichen von Sachverständigengutachten - Richterliche Zweifel -

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Das Beschwerdegericht wäre dann nämlich ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen des von ihm gerade wegen fehlender medizinischer Sachkunde beauftragten Gutachters zu der psychischen Verfassung der Schuldnerin und der sich daraus ergebenden Suizidgefahr abgewichen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1997  - VI ZR 86/96, NJW 1997, 1446 sowie Senat, Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80, NJW 1981, 2578).
  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Die im Rahmen von § 765a ZPO erforderliche Abwägung kann nämlich nicht abstrakt erfolgen, sondern muss stets anhand der Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall betroffenen Interessen und Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung vorgenommen werden (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 659; NJW 2004, 49 zu II. 1. b).
  • BGH, 12.07.2004 - II ZB 3/03

    Anforderungen an die Begründung eines mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Wird dem nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung zur Folge hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03, NJW-RR 2005, 78).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Das Beschwerdegericht wäre dann nämlich ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen des von ihm gerade wegen fehlender medizinischer Sachkunde beauftragten Gutachters zu der psychischen Verfassung der Schuldnerin und der sich daraus ergebenden Suizidgefahr abgewichen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1997  - VI ZR 86/96, NJW 1997, 1446 sowie Senat, Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80, NJW 1981, 2578).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Dem Gläubiger kann eine befristete Einstellung des Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls auch dann zuzumuten sein, wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands des Schuldners gering sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251 Rn. 11).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    b) Ist dies zu bejahen, muss geprüft werden, ob der Gefahr auf andere Weise als durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann, zum Beispiel durch Einschaltung der Ordnungsbehörden und des Betreuungsgerichts mit dem Ziel einer einstweiligen Unterbringung der Schuldnerin (vgl. näher Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649; BVerfG, aaO., Rn. 68; Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 852 ff.).
  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
    Dem Gläubiger kann eine befristete Einstellung des Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls auch dann zuzumuten sein, wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands des Schuldners gering sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251 Rn. 11).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

  • BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    bb) Soweit das Landgericht die Einschätzung der Sachverständigen hinsichtlich der für den Fall des Hausverlustes bestehenden Suizidgefahr in Frage stellt, durfte es nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen der von ihm gerade wegen seiner fehlenden medizinischen Sachkunde beauftragten Gutachterin abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Wird dem nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NJW-RR 2013, 628 Rn. 14 und Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 81/12, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Damit hat das Beschwerdegericht - wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgibt - eine mit Tatsachen untermauerte Prognoseentscheidung getroffen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2014, 584 Rn. 13; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 11; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 23; vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, ZfIR 2011, 29 Rn. 7 und 11; s. auch Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 851 f., jeweils mwN).

    Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösenden Moment (Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 12; Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 852 ff., jeweils mwN; zum Umgang mit einer "Blockadesituation" zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht im Beschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

    Gelangt das Beschwerdegericht bei der abschließenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 19; Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 19; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 8) zu dem Ergebnis, dass eine zeitweise Unterbringung vor Erteilung des Zuschlages keine Aussicht auf Erfolg hat oder aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist bzw. von den hiermit befassten öffentlichen Stellen nicht angeordnet wird, so wird es nach den genannten Maßstäben gleichwohl die Möglichkeit einer befristeten Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht von vornherein mit der bisher gegebenen Begründung ausschließen können, selbst wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustandes des Schuldners gering sein sollten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 13).
  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    b) Gelangt das Beschwerdegericht bei der abschließenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 19; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 8) zu dem Ergebnis, dass eine zeitweise Unterbringung vor Erteilung des Zuschlags geboten ist, muss es - wie bereits ausgeführt - sicherstellen, dass die für den Lebensschutz zuständigen Stellen solche Maßnahmen rechtzeitig ergreifen (vgl. z.B. LG Kleve, NZM 2015, 270, 272).
  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

    Soweit sich seinen Ausführungen im Übrigen entnehmen lässt, dass es die Einschätzung des Sachverständigen hinsichtlich der für den Fall der Räumung bestehenden Suizidgefahr in Frage stellen will, durfte es nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen des von ihm gerade wegen fehlender medizinischer Sachkunde beauftragten Gutachters abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Bei der notwendigen umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 8), wird auch zu berücksichtigen sein, welche Anstrengungen dem laut dem Sachverständigengutachten krankheitseinsichtigen, zur Aufnahme der von dem Gutachter vorgeschlagenen psychotherapeutischen Behandlung bereiten und von seiner Ehefrau und seinem Sohn unterstützten Beschwerdeführer jedenfalls seit Vorliegen des Gutachtens zumutbar waren und sind, um sich einer solchen Behandlung zu unterziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92 -, juris, Rn. 20, 22).

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Insbesondere darf das Gericht nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen der von ihm gerade wegen seiner fehlenden medizinischen Sachkunde beauftragten Gutachters abweichen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2014, 1290 [juris Rn. 17]; NJW 2019, 2012 [juris Rn. 26]; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NJW-RR 2013, 628 [juris Rn. 7]).
  • BVerfG, 25.02.2014 - 2 BvR 2457/13

    Aussetzung der Zwangsräumung eines Wohnhauses wegen Suizidgefahr des

    Die damit einhergehende Prognoseentscheidung hat er mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, juris, Rn. 23 und vom 30. September 2010 - V ZB 199/09 -, juris, Rn. 7 und 11).
  • BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

    Die mangelnde Mitwirkung des Schuldners enthebt das Vollstreckungsgericht daher nicht von der notwendigen umfassenden, an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände und der Prüfung, ob der Gefahr für das Leben des Schuldners auf andere Weise als durch die vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NJW-RR 2013, 628 Rn. 8).
  • BGH, 31.08.2023 - I ZR 11/23

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und Geltend,achung eines Unterlassungsanspruchs

    Insbesondere darf das Gericht nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen des von ihm gerade wegen seiner fehlenden Sachkunde beauftragten Gutachters abweichen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2014, 1290 [juris Rn. 17]; NJW 2019, 2012 [juris Rn. 26]; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NJW-RR 2013, 628 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 108/22, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 26]).
  • LG Bielefeld, 30.01.2015 - 23 T 851/14

    Schuldner wird Zwangsräumung wohl nicht überleben: Zwangsversteigerung ist

  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 185/12

    Fortgeltung der Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG (Hälfte des Grundstückswerts) im

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