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   BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16   

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https://dejure.org/2016,47475
BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16 (https://dejure.org/2016,47475)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2016 - VIII ZR 13/16 (https://dejure.org/2016,47475)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - VIII ZR 13/16 (https://dejure.org/2016,47475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Änderung der Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 3 S. 2-3; GKG § 68 Abs. 1 S. 5
    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Änderung der Streitwertfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 113/11

    Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16
    Eine Gegenvorstellung steht der Beklagten zwar grundsätzlich offen, setzt jedoch voraus, dass diese binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2015 - IX ZR 257/14, juris Rn. 2; vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16
    Das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Berufungsurteil ist mit dem Zeitpunkt der (nach Ablauf der Beschwerdefrist erklärten) Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde am 22. April 2016 rechtskräftig geworden (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 Rn. 10; Zöller/ Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 705 Rn. 10; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13 Aufl., § 516 Rn. 14; Musielak/Voit/Lackmann, aaO, § 705 Rn. 9; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 705 Rn. 16), so dass die am 14. November 2016 eingegangene Gegenvorstellung unzulässig ist.
  • BGH, 09.06.2015 - IX ZR 257/14

    Streitwertbemessung: Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16
    Eine Gegenvorstellung steht der Beklagten zwar grundsätzlich offen, setzt jedoch voraus, dass diese binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2015 - IX ZR 257/14, juris Rn. 2; vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZB 61/13

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 06.12.2016 - VIII ZR 13/16
    Eine Gegenvorstellung steht der Beklagten zwar grundsätzlich offen, setzt jedoch voraus, dass diese binnen der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bestimmten Frist eingelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris Rn. 3; vom 9. Juni 2015 - IX ZR 257/14, juris Rn. 2; vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.12.2023 - VIII ZR 74/23

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes für das

    Die innerhalb der entsprechend geltenden sechsmonatigen Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2016 - VIII ZR 13/16, juris Rn. 2 mwN) eingelegte Gegenvorstellung des Klägers gegen die Festsetzung des Wertes des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens hat in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu

    Wegen des Suspensiveffekts der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 5 ZPO) hat der Lauf der in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG für die Änderung von Amts wegen vorgesehenen Frist von sechs Monaten bisher noch nicht begonnen (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 24. Oktober 1983 - GmSOGB 1/83, BGHZ 88, 353, 358 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 217/04, BGHZ 164, 347, 350 ff. und Beschluss vom 6. Dezember 2016 - VIII ZR 13/16, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2023 - 6 W 26/23

    Beginn der Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG für die Änderung der Wertfestsetzung

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 6. Dezember 2016 (VIII ZR 13/16, juris Rn. 2 f) eine Gegenvorstellung mangels Wahrung der Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG für unstatthaft erachtet und dafür darauf abgestellt, dass Berufungsurteil mit dem Zeitpunkt der Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig geworden sei.
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