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   BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17   

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https://dejure.org/2017,54400
BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17 (https://dejure.org/2017,54400)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2017 - 1 StR 415/17 (https://dejure.org/2017,54400)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 (https://dejure.org/2017,54400)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 64
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 105
  • StV 2019, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Die Begründung, mit der das Landgericht das Vorliegen eines Hanges des Angeklagten zum übermäßigen Konsum von alkoholischen Getränken verneint hat, genügt den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18 Rn. 7, juris und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz), jeweils mwN).
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

  • LG Krefeld, 11.07.2019 - 22 Ks 12/19
    Eine Tat hat dann Symptomcharakter, wenn sie in dem Hang ihre Wurzel findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, also - zumindest mitursächlich - auf den Hang zurückgeht, was typischerweise bei den Delikten der Fall ist, die begangen werden, um Rauschmittel oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 -, Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, Rn. 3 jew. mwN).

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 12 mwN).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Im Übermaß bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeit und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NStZ-RR 2006, 103; BGH NStZ 2004, 194; BGH NStZ 2005, 626; BGH BeckRS 2008, 00694; BGH BeckRS 2017, 103097) oder er aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH NStZ-RR 2017, 239; BGH NStZ-RR 2018, 72; BGH NStZ-RR 2018, 105; BGH NStZ-RR 2019, 107; BGH NStZ-RR 2019, 175).
  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 445/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegung in den Urteilsgründe: kein

    Für einen symptomatischen Zusammenhang zwischen den Betäubungsmittelstraftaten und dem Konsumverhalten spricht bereits die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 12 mwN).
  • LG Bochum, 10.12.2021 - 4 KLs 3/21
    Es haben sich, wie sich aus den vorstehend bereits dargestellten Beweismitteln ergibt, keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Angeklagte aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums "sozial gefährdet oder gefährlich" (BGH, Urteil vom 10.11.2004 - 2 StR 329/04 - NStZ 2005, 210; Beschluss vom 06.12.2017 - 1 StR 415/17 - NStZ-RR 2018, 105) erschienen wäre.
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - 1 StR 565/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Dabei genügt für die Annahme eines Hanges (§ 64 Satz 1 StGB) bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

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