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   BGH, 06.12.2017 - AK 63/17   

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https://dejure.org/2017,48908
BGH, 06.12.2017 - AK 63/17 (https://dejure.org/2017,48908)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2017 - AK 63/17 (https://dejure.org/2017,48908)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - AK 63/17 (https://dejure.org/2017,48908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 1 StPO, § 264 StPO, § 30 Abs 2 Alt 1 StGB, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB
    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung; Berücksichtigung nachträglich gewonnener Ermittlungsergebnisse zum Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung und zur ...

  • IWW

    §§ 129a, ... 129b StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 StGB, § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 6 VStGB, § 7 VStGB, § 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 12 Abs. 6 Nr. 1, § 26a KWKG, §§ 121, 122 StPO, § 122 Abs. 1 StPO, § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 129a Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 22 StGB, § 30 StGB, § 30 Abs. 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 170 Abs. 1, § 203 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus; Wahrung der Nämlichkeit der dem Angeschuldigten zur Last liegenden Tat

  • rewis.io

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung; Berücksichtigung nachträglich gewonnener Ermittlungsergebnisse zum Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung und zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus; Wahrung der Nämlichkeit der dem Angeschuldigten zur Last liegenden Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 53
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Diese Beschränkung bezieht sich auf den geschilderten Lebenssachverhalt, aus dem sich die dem Beschuldigten angelastete prozessuale Tat ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).

    Es darf aber nicht anhand der Ermittlungsergebnisse die im Haftbefehl umschriebene prozessuale Tat austauschen oder den Haftbefehl über diese hinaus in tatsächlicher Hinsicht erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, aaO Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 22 HEs 3/05, StV 2005, 513 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/17, juris Rn. 18).

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Es bedingt keine prozessuale Tatidentität, dass die versuchte Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB gegenüber dem Versuch oder der Vollendung des geplanten Verbrechens - als im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretende mitbestrafte Vortat - materiellrechtlich unselbständig ist (so BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114 mwN).

    Zum Beteiligungsversuch nach § 30 Abs. 1 StGB hat er freilich darauf erkannt, dass, wenn die eigenhändige Begehung eines Tötungsverbrechens den Gegenstand der von der Anklage umgrenzten Untersuchung bildet (§ 264 Abs. 1 StPO), die vorausgegangene versuchte Bestimmung eines anderen hierzu nicht der Kognitionspflicht des Tatgerichts unterliegt (vgl. Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, aaO).

  • BGH, 20.10.2016 - AK 53/16

    Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl;

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Diese Beschränkung bezieht sich auf den geschilderten Lebenssachverhalt, aus dem sich die dem Beschuldigten angelastete prozessuale Tat ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Diese Beschränkung bezieht sich auf den geschilderten Lebenssachverhalt, aus dem sich die dem Beschuldigten angelastete prozessuale Tat ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 30.03.2017 - AK 18/17

    Anordnunng der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Hinzu kommt, dass nach den Ermittlungsergebnissen gerade das Verhältnis der Jabhat al-Nusra zum ISIG in dem hier relevanten Zeitraum geprägt ist von wechselseitiger Abgrenzung und Konfrontation bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen beiden Vereinigungen (vgl. - betreffend die Sechs-Monats-Prüfung in dieser Sache - Senatsbeschluss vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 11; s. etwa auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - AK 18/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Es bedingt keine prozessuale Tatidentität, dass die versuchte Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB gegenüber dem Versuch oder der Vollendung des geplanten Verbrechens - als im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretende mitbestrafte Vortat - materiellrechtlich unselbständig ist (so BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114 mwN).
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05

    Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung;

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Es darf aber nicht anhand der Ermittlungsergebnisse die im Haftbefehl umschriebene prozessuale Tat austauschen oder den Haftbefehl über diese hinaus in tatsächlicher Hinsicht erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, aaO Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 22 HEs 3/05, StV 2005, 513 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/17, juris Rn. 18).
  • BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Brandstiftung und versuchte Anstiftung zur

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Soweit der 4. Strafsenat in einer späteren Entscheidung darauf erkannt hat, eine Anstiftung und eine davor versuchte Kettenanstiftung eines anderen Haupttäters seien prozessual dieselbe Tat, hat er auf die besonderen tatsächlichen Umstände des dortigen Einzelfalls abgestellt (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 48).
  • BGH, 16.10.2014 - AK 31/14

    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung außerhalb der Mitgliedsstaaten

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    Er hat dies unter anderem auch damit begründet, dass die in Frage stehenden Vereinigungen im Tatzeitraum in demselben geografischen Raum operierten, gleichartige Zwecke und Ziele verfolgten und in diesem Raum eine Gemengelage diverser Organisationen bestand, die einerseits durch personelle Annäherungen bis zu Zusammenschlüssen oder völligen Verschmelzungen, andererseits durch Abspaltungen und neue Koalitionen gekennzeichnet war (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14, juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - AK 63/17
    In gleicher Weise hat er den fehlgeschlagenen Versuch der Anstiftung zu einem Tötungsverbrechen einerseits sowie die nachfolgende, auf einem neuen Tatentschluss beruhende Anstiftung zum Versuch des Tötungsverbrechens an demselben Opfer andererseits behandelt (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Deren Anwendung führt hier zu der Annahme nur einer Unterstützungstat; denn erklärt sich ein Täter bereit, ein Verbrechen zu begehen, und setzt er seinen Plan anschließend um, so tritt die versuchte Beteiligung (§ 30 Abs. 2 Variante 1 StGB) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Haupttat zurück (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschlüsse vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Denn bei der mitgliedschaftlichen Beteiligung an voneinander selbständigen Vereinigungen handelt es sich grundsätzlich um verschiedene Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).

    Ob hier hinsichtlich des IS und der "Jund" bzw. "Liwa al-Aqsa" eine Ausnahmekonstellation gegeben ist, die eine abweichende Bewertung zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14, juris Rn. 17 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, aaO), kann dahinstehen; denn bereits die für den IS begangenen strafbaren Handlungen rechtfertigen die Haftfortdauer.

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Im Haftbefehl aufgeführte weitere, nicht gegen andere Strafgesetze verstoßende Betätigungsakte als Mitglied des IS, die durch das Organisationsdelikt als verbleibende tatbestandliche Handlungseinheit verklammert würden und in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu der angeklagten nach § 9 Abs. 1 Variante 3 VStGB gesondert strafbaren Beteiligungshandlung hinzuträten (zu den Konkurrenzen s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43), unterliegen - nach Anklageerhebung - nicht mehr dem Verfolgungswillen des Generalbundesanwalts (s. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

    c) Vor diesem Hintergrund bedarf keiner näheren Erörterung, in welchem konkurrenzrechtlichen Verhältnis die beiden Handlungen zueinander stehen und ob bei der hiesigen Sachlage eine Terrorismusfinanzierung als mitbestrafte Vortat hinter eine etwaige Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zurückträte (vgl. BT-Drucks. 18/4087 S. 11; in verfahrensrechtlicher Hinsicht BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54 f.).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Soweit eine einheitliche prozessuale Tat gegeben ist, unterfällt sie jedenfalls regelmäßig - wie auch hier - der Kognition im Haftprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2022 - AK 45/22 u.a., juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Ergeben die weiteren Ermittlungen zusätzliche Taten des Beschuldigten, die zunächst keine Aufnahme in den Haftbefehl gefunden haben, so dürfen sie in einem Haftfortdauerbeschluss gemäß §§ 121, 122 StPO nur berücksichtigt werden, wenn der Haftbefehl angepasst und der erweiterte Haftbefehl gem. § 115 StPO verkündet worden ist (BGH, Beschl. v. 17.8.2017 - AK 34/17, NStZ-RR 2017, 347; BGH, Beschl. v. 6.12.2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl. 2019, StPO § 121 Rn. 24, 24a).

    Denn der Senat ist im Haftprüfungsverfahren nach § 122 Abs. 1 StPO zu einer abweichenden rechtlichen Würdigung befugt, solange der tatsächliche Lebenssachverhalt im Sinne derselben prozessualen Tat unverändert bleibt (BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2017, AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53).

  • BGH, 11.01.2024 - AK 99/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftgründe der Fluchtgefahr und

    d) Für die Haftfrage kann dahinstehen, ob sich der vom Strafsenat des Oberlandesgerichts vorgelegte vollzogene Haftbefehl, der allein Gegenstand der Haftprüfung durch den Senat ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; vom 11. Juli 2023 - AK 35/23, StB 34/23, juris Rn. 17 mwN), auch auf den mit der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes erstreckt und ob hierfür ebenfalls ein dringender Tatverdacht gegeben ist.
  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 11.01.2024 - AK 97/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Kriegsverbrechen gegen Personen

    Gegenstand der Haftprüfung ist allein der vollzogene Haftbefehl (vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 9. März 2022 - AK 6/22, juris Rn. 5 mwN; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 13.12.2023 - AK 91/23

    Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: "Islamischer

  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

  • BGH, 29.11.2023 - AK 83/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 16.01.2018 - AK 78/17

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • OLG Hamburg, 26.04.2019 - 2 Ws 48/19

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Dringender Tatverdacht bei

  • BGH, 22.07.2020 - AK 17/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • BGH, 13.12.2023 - AK 92/23
  • BGH, 13.12.2023 - AK 94/23
  • BGH, 13.12.2023 - AK 93/23
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.12.2023 - AK 95/23
  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft

  • BGH, 07.12.2021 - AK 51/21

    Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgebots im Eröffnungsverfahren;

  • BGH, 03.03.2021 - AK 13/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BGH, 05.06.2019 - AK 28/19

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der

  • BGH, 14.06.2023 - AK 30/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über zwölf Monate hinaus;

  • BGH, 14.06.2023 - AK 32/23
  • BGH, 14.06.2023 - AK 31/23
  • OLG München, 16.04.2021 - 2 Ws 267/21

    Haftbefehl, Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Beschwerde, Haftgrund, Verteidiger,

  • OLG München, 09.06.2021 - 2 Ws 417/21

    Fluchtgefahr, Untersuchungshaft, Haftgrund, Haftbefehl, Tateinheit, Angeklagte,

  • BGH, 14.06.2023 - AK 33/23
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