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   BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17   

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https://dejure.org/2017,51148
BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17 (https://dejure.org/2017,51148)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2017 - V ZB 30/17 (https://dejure.org/2017,51148)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - V ZB 30/17 (https://dejure.org/2017,51148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör i.R.e. Haftantrags für die Abschiebung; Anordnung einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör i.R.e. Haftantrags für die Abschiebung; Anordnung einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Zeugen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; AufenthG § 72 Abs. 4
    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör i.R.e. Haftantrags für die Abschiebung; Anordnung einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 29/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers (hier: nach

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17
    Damit unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich von demjenigen, der dem Beschluss des Senats vom 27. September 2017 (V ZB 29/17, juris) zugrunde lag, und auf den sich der Betroffene in seiner Anhörungsrüge stützt.
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14

    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17
    Nach dem rechtskräftigen Abschluss eines gegen den Ausländer gerichteten Strafverfahrens bedarf es für die Abschiebung nicht mehr des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft und deshalb auch keiner Ausführungen hierzu in dem Haftantrag (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 197/14, FGPrax 2015, 181 Rn. 4 f.).
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