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   BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17   

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https://dejure.org/2017,52963
BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17 (https://dejure.org/2017,52963)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2017 - XII ZB 371/17 (https://dejure.org/2017,52963)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - XII ZB 371/17 (https://dejure.org/2017,52963)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 1741, ... 1750 BGB, § 1754 BGB, § 1762 Abs. 2 BGB, Art. 6 GG, § 242 BGB, 1754 BGB, § 1751 BGB, § 1747 Abs. 1 BGB, § 1748 BGB, § 1746 Abs. 2 BGB, § 1747 Abs. 3 BGB, § 1756 Abs. 2 BGB, §§ 1748 Abs. 3, § 1770 b BGB, §§ 1759 ff. BGB, Art. 12 § 2 Abs. 2 Satz 1 Adoptionsgesetz, Art. 12 § 2 Abs. 2 Satz 2, 3 Adoptionsgesetz, § 1764 Abs. 3 BGB, Art. 100 Abs. 1 GG, § 1762 Abs. 2 Satz 1 BGB, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1755 Abs. 1 BGB, § 1757 Abs. 2 BGB, § 1754 Abs. 1 BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 6 Abs. 2 GG, § 1760 Abs. 1, 5 BGB, § 1611 BGB, § 2339 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG, Art. 8 EMRK, Art. 8 Abs. 2 EMRK, § 44 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Dreijährige Frist für den Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses; Vereinbarkeit der Ausschlussfrist mit Verfassungs- oder Konventionsrecht

  • rewis.io

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1762 Abs. 2
    Dreijährige Frist für den Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses; Vereinbarkeit der Ausschlussfrist mit Verfassungs- oder Konventionsrecht

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1759 ff.; BGB § 1762 Abs. 2
    Dreijährige Frist für den Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses; Vereinbarkeit der Ausschlussfrist mit Verfassungs- oder Konventionsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahmeverhältnis: Antrag auf Aufhebung nur inerhalb von 3 Jahren möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Adoption: Aufhebung des Annahmeverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfassungsgemäße dreijährige Ausschlussfrist des § 1762 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 321
  • MDR 2018, 344
  • FGPrax 2018, 77
  • FamRZ 2018, 440
  • Rpfleger 2018, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Von der vorherigen Prüfung der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung ist deshalb auch die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG abhängig (BVerfGE 138, 64 = DVBl 2015, 429 Rn. 75 mwN).

    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (BVerfGE 138, 64 = DVBl 2015, 429 Rn. 86 mwN).

    Das gilt insbesondere dann, wenn andere Indizien deutlich belegen, dass der Sinn einer Norm im Wortlaut unzureichend Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 138, 64 = DVBl 2015, 429 Rn. 93 mwN).

    Insoweit etwa verbleibende Zweifel genügten für eine Vorlage nicht (vgl. BVerfGE 138, 64 = DVBl 2015, 429 Rn. 82 mwN).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Ohne die Einwilligung des früheren Vaters, ohne das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ersetzung seiner Einwilligung und ohne die von Verfassungs wegen gebotene besonders sorgfältige Prüfung dieser Voraussetzungen durch das Vormundschaftsgericht (vgl. BVerfGE 24, 119, 147 = NJW 1968, 2233, 2236; BVerfGE 80, 81, 90 = FamRZ 1989, 715, 716) lag darin ein nicht gerechtfertigter Eingriff in den Schutzbereich der vorgenannten Grundrechte.

    Neben der durch Geburt entstandenen Familie wird nämlich grundsätzlich auch jede andere von der staatlichen Rechtsordnung anerkannte Gemeinschaft von Eltern und Kindern grundrechtlich geschützt (BVerfGE 80, 81, 90 = FamRZ 1989, 715, 716).

    Denn auch die Begegnungsgemeinschaft bietet den erwachsen gewordenen Familienmitgliedern Raum für Ermutigung und Zuspruch, festigt die Fähigkeit zu verantwortlichem Leben in der Gemeinschaft und steht als solche weiterhin unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 80, 81, 91 = FamRZ 1989, 715, 717).

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12

    Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Von einer Durchbrechung dieser Gleichstellung hat er auch hinsichtlich der Aufhebbarkeit des Eltern-Kind-Verhältnisses gezielt abgesehen (BVerfG FamRZ 2015, 1365; Senatsbeschluss BGHZ 200, 310 = FamRZ 2014, 930 Rn. 21 jeweils mwN).

    Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen des ihm insoweit eröffneten Gestaltungsspielraums dafür entschieden, das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis auch in den Fällen, in denen die statusrechtliche Zuordnung zum Verband der Adoptivfamilie für das volljährig gewordene Adoptivkind zu einer Belastung geworden ist, unauflösbar zu gestalten und das adoptierte Kind zur Milderung dieser Belastungen auf die freie Gestaltung seiner tatsächlichen familiären Beziehungen zu verweisen, wie sie auch einem leiblichen Kind zu Gebote stehen würden (Senatsbeschluss BGHZ 200, 310 = FamRZ 2014, 930 Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12

    Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Dies hätte indessen erfordert, innerhalb der für Anhörungsrügen geltenden Frist (vgl. § 44 Abs. 2 FamFG) einen auf Fortsetzung des Adoptionsverfahrens gerichteten Antrag zu stellen (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1609 f.), woran es vorliegend fehlt.
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    (3) Auch in Bezug auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs des früheren Vaters ergibt sich keine andere Bewertung, zumal seine persönliche Anhörung nach seinem Versterben nicht mehr nachgeholt werden kann und sein etwaiges Recht auf Aufhebung der Adoption auch nicht vererblich wäre (BayObLGZ 1986, 57, 59 f. = FamRZ 1986, 719, 720; OLG München FamRZ 2008, 299; MünchKommBGB/Maurer 7. Aufl. § 1759 Rn. 44 und § 1762 Rn. 12; Staudinger/Frank BGB [2007] § 1762 Rn. 6).
  • EGMR, 05.06.2014 - 31021/08

    Deutsche Mutter fordert vergeblich Kontakt zu adoptierten Töchtern

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Inwieweit dieser Schutz auch noch effektiv fortbestand, nachdem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben, die Ehe der Eltern geschieden, das Sorgerecht der Mutter allein zugefallen, diese mit einem neuen Ehemann wiederverheiratet und zu jenem eine neue sozial-familiäre Beziehung begründet worden war, kann letztlich dahinstehen im Hinblick darauf, dass die fortbestehende rechtliche Vaterschaft des früheren Vaters wenigstens dem von Art. 8 EMRK ebenfalls geschützten Aspekt der Achtung des Privatlebens unterfiel (vgl. EGMR Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 - FamRZ 2014, 1351 Rn. 69).
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 102/06

    Aufhebung der Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    (3) Auch in Bezug auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs des früheren Vaters ergibt sich keine andere Bewertung, zumal seine persönliche Anhörung nach seinem Versterben nicht mehr nachgeholt werden kann und sein etwaiges Recht auf Aufhebung der Adoption auch nicht vererblich wäre (BayObLGZ 1986, 57, 59 f. = FamRZ 1986, 719, 720; OLG München FamRZ 2008, 299; MünchKommBGB/Maurer 7. Aufl. § 1759 Rn. 44 und § 1762 Rn. 12; Staudinger/Frank BGB [2007] § 1762 Rn. 6).
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in einem solchen Fall der Rechtsfolgenausspruch auf die Beseitigung der Rechtskraft der Adoptionsbeschlüsse und die Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht zu beschränken (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 106, 107 mwN).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Deshalb musste dem Kind unabhängig von der einfachgesetzlichen Regelung, welche in Adoptionsverfahren seinerzeit keine Anhörung des noch nicht 14jährigen Kindes vorsah, in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit gegeben werden, seine persönlichen Beziehungen zu den übrigen Familienmitgliedern erkennbar werden zu lassen (vgl. entsprechend für Sorgerechtsentscheidungen BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124, 126).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
    Das steht in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, wonach einer Rückgängigmachung der Adoption eines Minderjährigen die grundlegende Erwägung entgegensteht, dass dem angenommenen Kind die Familie genommen würde, in die es hineingewachsen ist und deren Fortbestand für seine weitere Entwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 89, 381, 395 = FamRZ 1994, 493, 495).
  • EGMR, 24.03.2015 - 44958/05

    ZAIET v. ROMANIA

  • BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14

    Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1984 - 8 A 846/83
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

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