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   BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18   

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https://dejure.org/2018,44463
BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,44463)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - 4 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,44463)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 4 StR 367/18 (https://dejure.org/2018,44463)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, §§ 194 Abs. 1, 230 StGB, § 230 Abs. 1 S. 1, 2. HS StGB, § 63 StGB, § 62 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beschränken der Strafverfolgung auf den Vorwurf des räuberischen Diebstahls; Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als eine außerordentlich belastende Maßnahme

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Beschränken der Strafverfolgung auf den Vorwurf des räuberischen Diebstahls; Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als eine außerordentlich belastende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2019, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN; und vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 4).

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301; vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5).

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301; vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN; und vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Betroffenen und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Der Tatrichter muss die eine Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Ob die daraus resultierenden erhöhten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßregelanordnung gewahrt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, juris Rn. 11), kann der Senat nicht überprüfen.
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18
    Der Tatrichter muss die eine Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Beschuldigten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeit, durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 367/18, juris Rn. 7; Senat, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 06.12.2018, 4 StR 367/18; vom 04.07.2012, 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 m.w.N.; und vom 26.03.2015, 4 StR 65/15, juris Rn. 4).
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