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   BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18   

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BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,47913)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - 4 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,47913)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,47913)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Brandstiftung (Begriffsdefinition: Warenvorräte, Warenlager; bedingter Brandstiftungsvorsatz; Feststellung des Brandstiftungsvorsatzes als innerer Tatsache bei leugnendem Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Begriff der Warenvorräte und des Warenlagers im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • rewis.io

    Brandstiftung: Begriff der Warenvorräte und des Warenlagers

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 3
    Taugliche Tatobjekte des § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 -3; StGB a.F. § 308 Abs. 1
    Warenvorräte als taugliches Tatobjekt einer Brandstiftung hinsichtlich des bedingten Brandstiftungsvorsatzes; Warenvorräte als eine größere Menge von körperlichen Gegenständen mit der Bestimmung zum gewerblichen Umsatz; Handeln bei den auf den Lkw-Wechselbrücken ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 306 StGB
    Warenvorräte und Warenlager i.S.d. §§ 306 ff. StGB

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Weite Auslegung der Begriffe des Warenlagers und der Warenvorräte i.S.d. § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 300
  • NJW 2019, 1238
  • NStZ 2019, 733
  • StV 2020, 594
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 603/17

    Warenvorrat als Tatobjekt der Brandstiftung (größere Menge von körperlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Zum Begriff der Warenvorräte und des Warenlagers im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17).

    a) Unter Warenvorräten im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 2 StGB ist eine größere Menge von körperlichen Gegenständen zu verstehen, die nicht zum Eigenverbrauch, sondern typischerweise zum gewerblichen Umsatz bestimmt ist (BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17, NStZ 2018, 657).

    cc) Einem weiteren Verständnis des Begriffs des Warenlagers neigt nunmehr auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu, der in seinem Urteil vom 22. März 2018 (5 StR 603/17, NStZ 2018, 657) nicht tragend ausgeführt hat, dass dieser mit dem vormaligen Begriff des Magazins nicht deckungsgleich sei.

    Zielrichtung der Neufassung der Vorschrift des § 306 StGB durch das 6. StrRG sei es gewesen, den Katalog der Tatobjekte den Erfordernissen der modernen Wirtschaftsordnung anzupassen; es liege deshalb nahe, auch mobile Lagerstätten wie einen Kühlanhänger unter den Begriff des Warenlagers zu fassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17, aaO).

    Diese sollten ersichtlich den Erfordernissen der heutigen Wirtschaftsordnung angepasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17, aaO).

  • BGH, 04.03.2010 - 4 StR 62/10

    Bedingter Vorsatz bei der versuchten Brandstiftung (Vorsatzbeleg;

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    a) Bedingter Brandstiftungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in einer Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung entweder billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit ihr abfindet (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, NStZ-RR 2010, 241), wobei Gleichgültigkeit genügt.

    Maßgebend ist insoweit aber stets eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, aaO).

  • RG, 10.02.1928 - I 1261/27

    1. Kann ein Kohlenmeiler als "Vorrat von Brennmaterialien" im Sinne des § 308

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    In einem entsprechenden Sinne hat bereits das Reichsgericht den in § 308 Abs. 1 StGB aF enthaltenen Begriff des "Vorrats von Brennmaterialien' größen- bzw. mengenbezogen ausgelegt und darunter eine "nicht ganz unerhebliche, zum Zwecke zukünftigen Ge- und Verbrauchs vereinigte Menge von Gegenständen' verstanden (vgl. RGSt 62, 28); auf subjektive Zwecksetzungen des Eigentümers komme es nicht an, vielmehr sei die objektive Beschaffenheit der Menge ausschlaggebend (vgl. RGSt 13, 218, 219).

    Auch die "Aussonderung einer bestimmten Menge aus einem größeren Vorrat zum Zwecke alsbaldiger Verwendung' stand nach Auffassung des Reichsgerichts der Annahme eines Vorrats im Sinne der Strafvorschrift nicht entgegen, wenn und soweit die ausgesonderte Menge nur nicht als gänzlich unbedeutend erschien (so ausdrücklich RGSt 62, 28).

  • RG, 04.01.1886 - 3168/85

    Lassen sich die Begriffsmerkmale des Vorrates von Brennmaterialien im Sinne des

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    In einem entsprechenden Sinne hat bereits das Reichsgericht den in § 308 Abs. 1 StGB aF enthaltenen Begriff des "Vorrats von Brennmaterialien' größen- bzw. mengenbezogen ausgelegt und darunter eine "nicht ganz unerhebliche, zum Zwecke zukünftigen Ge- und Verbrauchs vereinigte Menge von Gegenständen' verstanden (vgl. RGSt 62, 28); auf subjektive Zwecksetzungen des Eigentümers komme es nicht an, vielmehr sei die objektive Beschaffenheit der Menge ausschlaggebend (vgl. RGSt 13, 218, 219).

    Der Begriff der Warenvorräte wurde demgegenüber - in Kenntnis des durch die Rechtsprechung geprägten Begriffsverständnisses, wonach es in erster Linie auf "die objektive Beschaffenheit' der Menge ankomme (vgl. RGSt 13, 218, 219) - unverändert gelassen.

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Frage, ob der Täter mit Brandstiftungsvorsatz gehandelt hat, ist der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass ein Tatobjekt in Brand gerät (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 651 mwN).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Bei einem leugnenden Angeklagten können innere Tatsachen wie seine Vorstellungen über die möglichen Folgen seines Handelns und deren Billigung regelmäßig durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen festgestellt werden (BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NJW 2018, 246, 248).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Der Katalog der Tatobjekte des § 306 Abs. 1 StGB zeichnet sich - ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen - insbesondere dadurch aus, dass das Inbrandsetzen der darin enumerativ aufgezählten Tatobjekte über die Sachbeschädigung durch Feuer hinaus eine abstrakte Gemeingefahr schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196; Senat, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2350; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 382; Kreß, JR 2001, 315, 316; ders., ZStW 110 (1998), S. 848, 857; vgl. auch BTDrucks. 13/8587, S. 87).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Im Sinne einer baulichen Räumlichkeit hat der Bundesgerichtshof den Begriff des Magazins verstanden und es abgelehnt, einen Tankbehälter für chemische Produkte als "Magazin' im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB aF anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1995 - 4 StR 432/95, BGHSt 41, 219, 221).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    Der Katalog der Tatobjekte des § 306 Abs. 1 StGB zeichnet sich - ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen - insbesondere dadurch aus, dass das Inbrandsetzen der darin enumerativ aufgezählten Tatobjekte über die Sachbeschädigung durch Feuer hinaus eine abstrakte Gemeingefahr schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196; Senat, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2350; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 382; Kreß, JR 2001, 315, 316; ders., ZStW 110 (1998), S. 848, 857; vgl. auch BTDrucks. 13/8587, S. 87).
  • RG, 11.03.1886 - 255/86

    Was ist für den Thatbestand der Brandstiftung unter dem Begriffsmerkmale

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
    aa) Der Begriff des Warenlagers hat den in § 308 Abs. 1 StGB aF enthaltenen Begriff des Magazins abgelöst, den das Reichsgericht dahin ausgelegt hatte, dass er "Gebäude, eine Baulichkeit oder eine sonstige dauernde Einrichtung' erfasst, wenn in ihnen "bestimmungsgemäß' größere Warenvorräte gelagert werden (vgl. RGSt 13, 407).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22

    Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder-vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a

    Waren sind körperliche Gegenstände, die zum gewerblichen Umsatz, regelmäßig zum Verkauf, bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306 Rn. 35; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 31; Wolters in SSW-StGB, 5. Aufl., § 306 Rn. 5; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 306 Rn. 6; Heine/Bosch in Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 6).

    Keine Waren im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind demnach Gegenstände, die zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/18 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Wolters aaO).

    Maßgebend ist insoweit aber stets eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 24 f., BGHSt 63, 300; Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10 Rn. 5, NStZ-RR 2010, 241).

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 340/18

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Brandstiftung in sechs

    b) Im Fall II. 4 b der Urteilsgründe hat der Schuldspruch wegen Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB Bestand, da ein teilweises Zerstören eines Warenlagers noch ausreichend belegt ist (zum Begriff des Warenlagers vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18, juris Rn. 15 ff.).
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