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   BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17   

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https://dejure.org/2018,46657
BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17 (https://dejure.org/2018,46657)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - V ZR 338/17 (https://dejure.org/2018,46657)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - V ZR 338/17 (https://dejure.org/2018,46657)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers; Bemessung der Wertminderung einer Wohneinheit im Hinblick auf ein Sondernutzungsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3
    Bestimmung der Beschwer des ein Sondernutzungsrecht geltend machenden Wohnungseigentümers anhand festzustellender Wertsteigerung seiner Eigentumswohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Streitwert eines Sondernutzungsrechts; §§ 3 ZPO; 26 Nr 8 EGZPO

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Beklagten nach gerichtlicher Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers; Beschwer des Klägers bei abgewiesener Klage auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers; Bemessung der Wertminderung einer Wohneinheit im Hinblick auf ein Sondernutzungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestehen eines Sondernutzungsrechts: Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer im Zusammenhang mit dem Bestehen eines Sondernutzungsrechts

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer im Zusammenhang mit dem Bestehen eines Sondernutzungsrechts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Streit über Sondernutzungsrecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist die Rechtsmittelbeschwer bei Streit über Sondernutzungsrechte?

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestehen eines Sondernutzungsrechts: Beschwer? (IMR 2019, 128)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 207
  • MDR 2019, 410
  • NZM 2019, 483
  • ZMR 2019, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2018 - V ZR 135/17

    Bemessung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Wertminderung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17
    a) Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZR 135/17, WuM 2018, 181 Rn. 3).

    Streiten die Parteien - wie hier - um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, ist zu unterscheiden: Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZR 135/17, WuM 2018, 181 Rn. 3).

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17
    Dass seine Wohnung bei der Zuerkennung des Sondernutzungsrechts für die Westterrasse eine Wertsteigerung von mehr als 20.000 EUR erfährt, hat der Kläger nicht - wie geboten (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) - glaubhaft gemacht.
  • BGH, 12.07.2012 - V ZR 29/12

    Verwerfung einer Nichtzulasungsbeschwerde als unzulässig bei fehlender

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17
    Demgegenüber bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt (vgl. zu der Bemessung der Beschwer bei der Abweisung einer auf die Einräumung eines Notwegerechts gerichteten Klage Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13, NZM 2015, 99 Rn. 6; Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17
    Demgegenüber bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt (vgl. zu der Bemessung der Beschwer bei der Abweisung einer auf die Einräumung eines Notwegerechts gerichteten Klage Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13, NZM 2015, 99 Rn. 6; Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17
    Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2).
  • BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18

    Anfechtungsklage gegen den Wirtschaftsplan betreffende Beschlüsse einer

    Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 338/17, NJW-RR 2019, 207 Rn. 3).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZR 227/22

    Bemessung der Beschwer bei Abweisung der Klage auf Feststellung des Bestehens

    Streiten die Parteien - wie hier - um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 338/17, WuM 2019, 157 Rn. 3).
  • BGH, 20.02.2020 - V ZR 198/19

    Klage auf Gewährung von freiem Zutritt zu einer Wohnung innerhalb einer

    Geht der Streit - wie hier - um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die übrigen Eigentümer von der Nutzung von Gemeinschaftseigentum ausschließen kann, richtet sich die Beschwer der Partei, die sich auf ein alleiniges Nutzungsrecht beruft, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum durch ein solches Recht erfahren würde (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 338/17, NJW-RR 2019, 207 Rn. 3).
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