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   BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54   

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BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54 (https://dejure.org/1955,641)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1955 - 6 StR 185/54 (https://dejure.org/1955,641)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1955 - 6 StR 185/54 (https://dejure.org/1955,641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im Interesse des deutschen Volkes tätig sein zu wollen - Tarnorganisation der SRP - Ehrenrühriger Charakter des Inhalts eines Flugblattes - Formulierungen bei der Gründung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 110
  • MDR 1955, 243
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 10.04.1923 - I 157/23

    1. Zum Begriffe der "Beschimpfung" in dem RepSchutzG. 2. Ist § 3 GeldstrG. auch

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    Der Begriff des Beschimpfens umfasst allerdings nicht jede herabsetzende Äusserung, sondern nur durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äusserungen der Missachtung (vgl RGSt 61, 308), wobei das besonders Verletzende entweder äusserlich in der Roheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustandes zu sehen ist (vgl RGSt 57, 185).

    So kann z.B. eine Äusserung dann als nicht beschimpfend zu werten sein, wenn der Verbreiter, sei es aus Unmut, Gedankenlosigkeit oder Oberflächlichkeit, ohne volles Verständnis von dem gedanklichen Inhalt der Äusserung gehandelt hat (vgl RGSt 57, 185, RG JW 29, 1148).

  • RG, 30.05.1927 - III 302/27

    Erfordert "Beschimpfung" im Sinne des § 8 Nr. 2 RepSchutzG. eine

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    Der Begriff des Beschimpfens umfasst allerdings nicht jede herabsetzende Äusserung, sondern nur durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äusserungen der Missachtung (vgl RGSt 61, 308), wobei das besonders Verletzende entweder äusserlich in der Roheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustandes zu sehen ist (vgl RGSt 57, 185).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    Dagegen ist eine Verächtlichmachung im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 StGB in jeder, auch der bloss wertenden Äusserung zu erblicken, durch die die Bundesrepublik oder ein Land als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird (vgl BGHSt 3, 346 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]).
  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 149/54

    Verfahrensrechtlicher Verstoss des Gerichts wegen einer nicht vorschriftsmässigen

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    So wie in einer Beschimpfung der Regierung mittelbar eine Beschimpfung des Staates liegen kann (vgl Urteil des Senats vom 24. November 1954 - 6 StR 149/54 im Anschluss an RG JW 1936, 904) kann umgekehrt auch eine dem rein äusserlichen Wortsinn nach den Staat ansprechende Beschimpfung oder Verächtlichmachung tatsächlich eine Verunglimpfung von Regierungsorganen sein.
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    Überdies verkennt das Landgericht, dass die Anerkennung der Wahrnehmung berechtigter Interessen durch § 193 StGB nur ein Sonderfall des allgemeinen Grundsatzes der Güter- und Interessenkollision ist (vgl. RGSt 62, 83) und dass deshalb die Wahrnehmung der berechtigten Interessen für sich allein niemals genügen kann, um einen Angriff auf die Ehre eines anderen zu rechtfertigen.
  • RG, 07.04.1880 - 816/80

    Kann der von dem Angeklagten, gegen welchen die Anklage aus §. 187 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
    Auf die genaue Übereinstimmung der nach § 186 StGB zu beurteilenden Tatsachenbehauptung mit dem wirklichen Sachverhalt kann es nur dann nicht ankommen, wenn bereits dem wahren Sachverhalt der für die strafrechtliche Beurteilung massgebliche ehrenrührige Charakter anhaftet (vgl. RGSt 2, 2).
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99

    Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik

    Denn Schutzgut der Vorschrift (vgl. hierzu BVerfGE 47, 198, 231; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 90 a Rdn. 2 m.w.Nachw.) ist das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber das von Staatsorganen, der Bürokratie oder einzelner Beamter (vgl. BGHSt 11, 11 f.; 7, 110 f.; 6, 324 f.); ob es betroffen ist, ist Tatfrage (vgl. BGHSt 11, 11).

    Beschimpfen ist eine nach Form oder Inhalt besonders verletzende Mißachtungskundgebung, wobei das besonders Verletzende entweder äußerlich in der Roheit des Ausdrucks oder inhaltlich im Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens liegen kann (BGHSt 7, 110).

  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05

    Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung

    Hierdurch stellte er die Gesamtheit der Juden als Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 StGB (MünchKomm Miebach/Schäfer § 130 Rdn. 25 m.w.N.) als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig dar (vgl. BGHSt 3, 346, 348; 7, 110, 111).
  • OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97

    Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet

    Der Begriff des Beschimpfens umfaßt zwar nicht (schon) jede geringschätzige oder herabsetzende Äußerung, sondern nur nach Form und Inhalt besonders verletzende Äußerungen der Mißachtung (BGHSt 7, 110; Tröndle, a.a.O. Rn. 7 und 5 90 a Rn. 3), wobei das besonders Verletzende entweder in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustandes liegen kann.
  • OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur

    Der Begriff des Beschimpfens erfaßt nicht schon jede herabsetzende Äußerung, sondern nur nach Form und Inhalt besonders verletzende Äußerungen der Mißachtung (BGHSt 7, 110 zu § 96 StGB ; Dreher-Tröndle StGB 39. Aufl. § 166 Rdn. 3 i.V.m. § 90 a Rdn. 3; Heimann-Trosien in LK 9. Aufl., § 166 Rdn. 9; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 9).

    Das besonders Verletzende kann äußerlich in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustands liegen (BGHSt 7, 110 zu § 96 StGB ; Rudolphi a.a.O.).

    Ob eine Äußerung besonders verletzend ist, hängt wesentlich von den Beständen des Einzelfalls ab (BGHSt 7, 110).

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Der Angeklagte hat mit seiner Äußerung, die Bundesrepublik und ihre freiheitlich demokratische Grundordnung seien minderwertig und müßten durch das "Dritte Reich" ersetzt werden, diese als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hingestellt (vgl. BGHSt 3, 346; 7, 110, 111).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Daß durch deren Beleidigung mittelbar Großbritannien bzw. die USA herabgesetzt wurden und werden sollten, hat das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen (vgl. BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 11, 11 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 367/57]; NJW 1961, 1932).

    Denn sie hatte bei der Frage, ob eine Schrift ihrem Inhalt nach verfassungsfeindlich ist, auf den Eindruck abzustellen, den verständige Durchschnittsleser gehabt haben (BGHSt 7, 111 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 13, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 53), [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60].

  • BGH, 17.04.1964 - 3 StR 64/63

    Rechtsmittel

    Wenn auch die Form der Äußerung nicht roh war, so läge doch in solchem Vergleich eine durch ihren Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung und damit eine Beschimpfung (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; BGH NJW 1961, 1932).

    Es hätte aber zunächst prüfen müssen, was er dem Sinne nach gegenüber seinen Zuhörern zum Ausdruck gebracht hat, d.h., von seinem Willen zunächst abgesehen, wie seine Erklärung auf unbefangene und unverbildete Zuhörer wirken und von ihnen verstanden werden konnte (BGHSt 7, 111 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 3, 346, 347 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]; RGSt 65, 185, 189).

    Für die Verurteilung entscheidend ist allerdings, ob der Angeklagte sich der aufgezeigten möglichen Deutung seiner Äusserung durch seine Zuhörer, falls diese Deutung zutreffen sollte, bewußt war, sie zumindest billigend in Kauf nahm (vgl. BGHSt 7, 110, 112 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; BGH NJW 1961, 1933; RG JW 1928, 2243 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 RepSchG 1930).

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Zugleich beschimpft er sie hiermit, tut also auf besonders verletzende Weise seine Missachtung kund (vgl. BGHSt 7, 110), indem er sie u.a. der besonderen Grausamkeit des gewohnheitsmäßigen Kindermordens bezichtigt.
  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

    Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei den "B.-Nachruf" selbst als eine Verunglimpfung der Bundesrepublik ( § 90 a StGB ) bewertet (vgl. hierzu BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54] ; BGH NJW 1961, 1932; BGH, Urteil vom 30.1.1979 - 5 StR 642/78 ; OLG Köln GA 1972, 214).

    Für die Frage des Vorsatzes käme es entscheidend darauf an, ob die Angeklagten sich der Bedeutung ihrer Äusserungen, wie sie vom unbefangenen Leser verstanden werden können, bewußt waren oder ob sie wenigstens mit dieser Möglichkeit rechneten und sie billigend in Kauf nahmen (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54] /112; BGH NJW 1961, 1932; BGH bei Wagner GA 1961, 19 Nr. 11 und Nr. 12; OLG Braunschweig NJW 1958, 2044/2046).

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61

    Verbreitung einer die Bundesrepublik beschimpfenden Schrift - Strafrechtliche

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass es bei Beurteilung einer Schrift darauf ankommt, wie sie "von einem unbefangenen Dritten" (BGHSt 7, 110, 111) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54], "von einem unbefangenen Leser" (Urt. 3 StR 13/60 vom 25. Juli 1960, zitiert von Wagner in GA 1961, 1 ff, Nr. 11 zu § 96), "vom Durchschnittsleser" (Urt. 3 StR 23/60 vom 25. Juli 1960, Wagner, a.a.O., Nr. 12) verstanden wird.

    Sie sind wegen ihrer Maßlosigkeit besonders verletzend und damit eine Beschimpfung (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; RGSt 57, 185).

  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

  • LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06

    Sylvia Stolz

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 13 ME 367/21

    Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch

  • LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als

  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 621/79

    Auslegung des Merkmals "Verunglimpfung" des Staates - Mescalero-Entscheidung

  • VG Karlsruhe, 04.05.1972 - III 47/72

    Untersagung eines Vortrages in den Räumen einer Universität durch das

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 13/60

    Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland durch den Aufsatz "Was lebt noch von

  • BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60

    Leonhard Schlüter

  • BGH, 02.10.1957 - 3 StR 28/57
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 817/79

    Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung - Verunglimpfung des Staates

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 23/60

    Verwirklichung des Tatbestandes der Staatsbeschimpfung durch Veröffentlichung

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 10/64

    Strafbarkeit wegen des Haltens kommunistischer Reden und des Verbreitens von

  • BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55

    Rechtsmittel

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